Firmenbuchgericht Graz
Das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz führt das Firmenbuch für die Steiermark - hier werden GmbH, OG und KG eingetragen und Firmenbuchauszüge ausgestellt.
Gericht
Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz
Zuständigkeit
Firmenbuch für das Bundesland Steiermark
Eintragung
Pflicht für GmbH, AG, OG, KG; Einzelunternehmer ab Umsatzschwelle
Online
Firmenbuchauszug über JustizOnline abrufbar
Das Firmenbuch ist das öffentliche Verzeichnis aller eingetragenen Unternehmen in Österreich. Für die Steiermark wird es vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz als Firmenbuchgericht geführt. Wer eine GmbH, OG oder KG gründet, wird hier eingetragen - erst mit der Eintragung entsteht die Gesellschaft rechtlich. Einzelunternehmer müssen sich dagegen nur ab einer bestimmten Umsatzgröße eintragen lassen, können das aber auch freiwillig tun.
Wofür Sie Firmenbuchgericht Graz brauchen
- Firmenbuch-Eintragung: Eintragung von Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) und Personengesellschaften (OG, KG) sowie von eintragungspflichtigen oder freiwillig eingetragenen Einzelunternehmen.
- Änderungen: Eintragung von Änderungen wie Geschäftsführerwechsel, Sitzverlegung, Kapitalveränderungen oder Firmenwortlaut.
- Löschungen: Eintragung der Auflösung und Löschung von Gesellschaften aus dem Firmenbuch.
- Firmenbuchauszug: Ausstellung von Auszügen mit dem aktuellen oder historischen Stand der eingetragenen Daten als Nachweis über Bestand und Vertretungsbefugnis eines Unternehmens.
- Urkundensammlung: Hinterlegung und Einsicht in eingereichte Urkunden wie Gesellschaftsverträge und Jahresabschlüsse.
Standort in Graz
Häufige Fragen
Wer muss sich ins Firmenbuch eintragen lassen?
Eintragungspflichtig sind alle Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH und AG) und alle Personengesellschaften (OG, KG, GmbH & Co KG). Einzelunternehmer müssen sich erst eintragen lassen, wenn der Umsatz in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren jeweils über 700.000 Euro oder in einem Jahr über 1.000.000 Euro liegt. Darunter ist die Eintragung freiwillig möglich.
Wie bekomme ich einen Firmenbuchauszug?
Auszüge erhalten Sie online über JustizOnline, über Notare oder über die vom Justizministerium ermächtigten Verrechnungsstellen. Eine persönliche Abfrage ist auch direkt beim Gericht möglich. Online kostet ein aktueller Auszug rund 3,76 Euro, eine Version mit historischen Daten rund 6,30 Euro; eine Ausfertigung beim Gericht ist mit rund 15 Euro deutlich teurer.
Was kostet die Eintragung einer GmbH ins Firmenbuch?
Für die Ersteintragung fallen grundsätzlich Eintragungsgebühren des Firmenbuchgerichts an. Bei einer Neugründung können diese Gebühren über das Neugründungs-Förderungsgesetz (NeuFöG) entfallen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die entsprechende Erklärung vorgelegt wird. Hinzu kommen Kosten für Notar und Gesellschaftsvertrag. Die konkrete Höhe klären Sie am besten vorab mit Ihrem Notar.
Welches Gericht ist in der Steiermark für das Firmenbuch zuständig?
Für das gesamte Bundesland Steiermark führt das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz am Marburger Kai 49 in 8010 Graz das Firmenbuch. In Wien ist dafür das Handelsgericht Wien zuständig, in den übrigen Bundesländern jeweils das dortige Landesgericht.
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der genannten Stelle.