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SFG Investitionszuschuss

Wachstums!Schritt

EFRE-kofinanzierter Investitionszuschuss für Erweiterung, Umbau und Kapazitätsausbau.

Fördergeber
SFG
Förderart
Investitionszuschuss
Förderhöhe
bis 30 %
Förderquote
Bis 49 MitarbeiterInnen maximal 30%, bei 50 bis 249 MitarbeiterInnen maximal 25% der anrechenbaren Kosten.
Laufzeit
Programmperiode 2021 bis 2027.
Stand
Förderperiode 2021-2027

Wachstums!Schritt fördert größere Investitionsvorhaben steirischer Klein- und Mittelbetriebe aus Produktion und produktionsnahen Dienstleistungen. Unternehmen bis 49 MitarbeiterInnen erhalten maximal 30 Prozent der anrechenbaren Kosten, Betriebe mit 50 bis 249 MitarbeiterInnen maximal 25 Prozent. Der Mindestprojektumfang beträgt 300.000 Euro inklusive nicht-förderbarer Teile. Bewertet werden Innovation, Wachstum, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft und regionale Bedeutung.

Wer wird gefördert?

  • Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
  • Produktionsbetriebe sowie Dienstleistungsbetriebe mit direktem Bezug zu Produktionsprozessen
  • Mindestprojektumfang: 300.000 Euro (inklusive nicht-förderbarer Teile)
  • Antragstellung vor Projektbeginn erforderlich

Was wird gefördert?

  • Erweiterung bestehender Betriebsstätten
  • Diversifizierung durch neue, zusätzliche Produkte
  • Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
  • Errichtung neuer Betriebsstätten
  • Ausbau von Produktionskapazitäten
  • Baumaßnahmen, maschinelle Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie immaterielle Investitionen
Nicht förderbar
  • Ersatzinvestitionen
  • Parkplätze
  • PKW
  • Großunternehmen

Konditionen im Detail

  • Förderquote bis 49 MitarbeiterInnen: maximal 30% der anrechenbaren Kosten
  • Förderquote bei 50 bis 249 MitarbeiterInnen: maximal 25% der anrechenbaren Kosten
  • Mindestprojektumfang: 300.000 Euro
  • Bewertungskriterien: Innovation, Wachstum, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, regionale Bedeutung
  • Ein signifikanter Beschäftigungsaufbau verbessert die Bewertung

Rechenbeispiel

Ein Produktionsbetrieb mit 30 MitarbeiterInnen erweitert seine Betriebsstätte und investiert anrechenbare 300.000 Euro in Baumaßnahmen und maschinelle Anlagen. Bei der für diese Größe geltenden Quote von maximal 30 Prozent ergibt das einen Zuschuss von bis zu 90.000 Euro. Ein gleich großes Projekt eines Betriebs mit 80 MitarbeiterInnen läge bei maximal 25 Prozent, also bis zu 75.000 Euro. Die tatsächliche Quote hängt von der Projektbewertung ab.

Fristen & Antragstellung

  1. 1Beratung: Kontaktaufnahme mit den ExpertInnen
  2. 2Beantragen: Online-Antrag über das SFG-Portal
  3. 3Antrag prüfen: Projektbewertung
  4. 4Anrechnungsstichtag: Bekanntgabe des offiziellen Datums
  5. 5Projekt beginnen: Start nach dem Anrechnungsstichtag
  6. 6Förderung beschließen: Förderungsvertrag oder Ablehnungsbescheid
  7. 7Projekt abschließen: Fertigstellung
  8. 8Rechnungen einreichen: Abrechnungsunterlagen
  9. 9Rechnungen prüfen: Prüfung durch die SFG
  10. 10Auszahlung: Überweisung bei erfüllten Voraussetzungen
  11. 11Auflagen erfüllen: z.B. Behaltefrist und Beschäftigungsauflage
Erforderliche Unterlagen
  • · Checkliste für die Abrechnungsunterlagen wird von der SFG rechtzeitig bereitgestellt

Für wen sich das besonders lohnt

Wachstums!Schritt richtet sich an KMU mit Produktionsbezug, die in Erweiterung, Diversifizierung, neue Betriebsstätten oder zusätzliche Produktionskapazitäten investieren. Wegen des Mindestumfangs von 300.000 Euro lohnt sich das Programm vor allem für größere Vorhaben mit klarem Wachstums- und Beschäftigungseffekt, da ein signifikanter Beschäftigungsaufbau die Bewertung verbessert. Ersatzinvestitionen, Parkplätze, PKW und Großunternehmen sind ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderquote bei Wachstums!Schritt?
Unternehmen bis 49 MitarbeiterInnen erhalten maximal 30%, Unternehmen mit 50 bis 249 MitarbeiterInnen maximal 25% der anrechenbaren Kosten.
Wie groß muss mein Projekt mindestens sein?
Der Mindestprojektumfang beträgt 300.000 Euro, einschließlich der nicht-förderbaren Teile.
Welche Investitionen werden nicht gefördert?
Nicht förderbar sind Ersatzinvestitionen, Parkplätze und PKW. Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Die Antragstellung muss vor Projektbeginn erfolgen. Erst nach dem mitgeteilten Anrechnungsstichtag darf das Projekt starten.
Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleinste, kleine und mittlere Produktionsbetriebe sowie Dienstleistungsbetriebe mit direktem Bezug zu Produktionsprozessen. Großunternehmen sind ausgeschlossen.
Wonach wird mein Projekt bewertet?
Bewertungskriterien sind Innovation, Wachstum, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft und regionale Bedeutung. Ein signifikanter Beschäftigungsaufbau verbessert die Bewertung.
Zum offiziellen Programm bei SFG

Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.