Wachstums!Schritt
EFRE-kofinanzierter Investitionszuschuss für Erweiterung, Umbau und Kapazitätsausbau.
Wachstums!Schritt fördert größere Investitionsvorhaben steirischer Klein- und Mittelbetriebe aus Produktion und produktionsnahen Dienstleistungen. Unternehmen bis 49 MitarbeiterInnen erhalten maximal 30 Prozent der anrechenbaren Kosten, Betriebe mit 50 bis 249 MitarbeiterInnen maximal 25 Prozent. Der Mindestprojektumfang beträgt 300.000 Euro inklusive nicht-förderbarer Teile. Bewertet werden Innovation, Wachstum, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft und regionale Bedeutung.
Wer wird gefördert?
- Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
- Produktionsbetriebe sowie Dienstleistungsbetriebe mit direktem Bezug zu Produktionsprozessen
- Mindestprojektumfang: 300.000 Euro (inklusive nicht-förderbarer Teile)
- Antragstellung vor Projektbeginn erforderlich
Was wird gefördert?
- Erweiterung bestehender Betriebsstätten
- Diversifizierung durch neue, zusätzliche Produkte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Errichtung neuer Betriebsstätten
- Ausbau von Produktionskapazitäten
- Baumaßnahmen, maschinelle Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie immaterielle Investitionen
- Ersatzinvestitionen
- Parkplätze
- PKW
- Großunternehmen
Konditionen im Detail
- Förderquote bis 49 MitarbeiterInnen: maximal 30% der anrechenbaren Kosten
- Förderquote bei 50 bis 249 MitarbeiterInnen: maximal 25% der anrechenbaren Kosten
- Mindestprojektumfang: 300.000 Euro
- Bewertungskriterien: Innovation, Wachstum, Digitalisierung, Kreislaufwirtschaft, regionale Bedeutung
- Ein signifikanter Beschäftigungsaufbau verbessert die Bewertung
Rechenbeispiel
Ein Produktionsbetrieb mit 30 MitarbeiterInnen erweitert seine Betriebsstätte und investiert anrechenbare 300.000 Euro in Baumaßnahmen und maschinelle Anlagen. Bei der für diese Größe geltenden Quote von maximal 30 Prozent ergibt das einen Zuschuss von bis zu 90.000 Euro. Ein gleich großes Projekt eines Betriebs mit 80 MitarbeiterInnen läge bei maximal 25 Prozent, also bis zu 75.000 Euro. Die tatsächliche Quote hängt von der Projektbewertung ab.
Fristen & Antragstellung
- 1Beratung: Kontaktaufnahme mit den ExpertInnen
- 2Beantragen: Online-Antrag über das SFG-Portal
- 3Antrag prüfen: Projektbewertung
- 4Anrechnungsstichtag: Bekanntgabe des offiziellen Datums
- 5Projekt beginnen: Start nach dem Anrechnungsstichtag
- 6Förderung beschließen: Förderungsvertrag oder Ablehnungsbescheid
- 7Projekt abschließen: Fertigstellung
- 8Rechnungen einreichen: Abrechnungsunterlagen
- 9Rechnungen prüfen: Prüfung durch die SFG
- 10Auszahlung: Überweisung bei erfüllten Voraussetzungen
- 11Auflagen erfüllen: z.B. Behaltefrist und Beschäftigungsauflage
- · Checkliste für die Abrechnungsunterlagen wird von der SFG rechtzeitig bereitgestellt
Für wen sich das besonders lohnt
Wachstums!Schritt richtet sich an KMU mit Produktionsbezug, die in Erweiterung, Diversifizierung, neue Betriebsstätten oder zusätzliche Produktionskapazitäten investieren. Wegen des Mindestumfangs von 300.000 Euro lohnt sich das Programm vor allem für größere Vorhaben mit klarem Wachstums- und Beschäftigungseffekt, da ein signifikanter Beschäftigungsaufbau die Bewertung verbessert. Ersatzinvestitionen, Parkplätze, PKW und Großunternehmen sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderquote bei Wachstums!Schritt?
Wie groß muss mein Projekt mindestens sein?
Welche Investitionen werden nicht gefördert?
Wann muss ich den Antrag stellen?
Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?
Wonach wird mein Projekt bewertet?
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.