Start!Klar plus
Der stärkste Hebel für skalierende Startups im Vorfeld der ersten Finanzierungsrunde.
Start!Klar plus richtet sich an Startups, die den Sprung von der Idee zur ersten Finanzierungsrunde schaffen wollen. Anders als der kleine Beratungszuschuss Start!Klar fördert dieses Programm mit bis zu 100.000 Euro ganze Vorbereitungsprojekte - von der Geschäftsmodellentwicklung über die Investorensuche bis zur Rechtsberatung. Die hohe Förderquote von 80 Prozent macht es zum stärksten Hebel im Vorfeld einer Beteiligung durch Business Angels oder Venture Capital.
Wer wird gefördert?
- Innovatives, nicht börsennotiertes Kleinunternehmen, höchstens 5 Jahre vor Antragstellung gegründet.
- Gründer oder Gesellschafter mit mindestens 25 % Beteiligung, die die Innovation selbst entwickeln und umsetzen.
- Neues oder wesentlich verbessertes Produkt bzw. Dienstleistung mit überdurchschnittlichen Wachstumschancen.
- Prototyp oder MVP weitgehend abgeschlossen.
- Eine Beteiligung durch Business Angels oder Venture Capital ist spätestens 12 Monate nach der Förderzusage geplant.
Was wird gefördert?
- Fertigungs- und Marktüberleitung, Organisations- und Geschäftsmodellentwicklung
- Investorensuche und Rechtsberatung
- Interne Personalkosten
- Leistungen Dritter inklusive Beratungskosten
- Sach-, Material- und Reisekosten
- Nutzung von F&E-Infrastruktur
- Mittlere und Großunternehmen
- Börsennotierte Unternehmen
- Unternehmen außerhalb der SFG-Zielgruppe
Konditionen im Detail
- Förderquote 80 % der anrechenbaren Projektkosten (bis 125.000 €), maximal 100.000 € Förderung.
- Akontozahlung von 50 % nach Vertragsabschluss.
- Projektlaufzeit maximal 12 Monate.
Rechenbeispiel
Ein junges Grazer Tech-Startup plant ein Vorbereitungsprojekt mit 100.000 Euro Kosten für Geschäftsmodell, Investorensuche, Rechtsberatung und Personal. Bei 80 Prozent Förderquote erhält es 80.000 Euro Förderung, davon 40.000 Euro als Akontozahlung nach Vertragsabschluss. Erst bei den maximal anrechenbaren 125.000 Euro greift der Deckel von 100.000 Euro Förderung.
Fristen & Antragstellung
Die Bewertung erfolgt zu den Cut-off-Terminen 31. März und 30. September 2026. Eine Rückmeldung gibt es frühestens 6 Wochen danach.
- 1Beratungsgespräch mit den Expertinnen und Experten der SFG.
- 2Antrag online über das SFG-Portal - zwingend vor Projektbeginn.
- 3Jury-Bewertung zum nächsten Cut-off-Termin.
- 4Bei Zusage: Fördervertrag und Akontozahlung von 50 %.
- 5Projektumsetzung mit Fortschrittsprüfung nach 6 Monaten.
- 6Endabrechnung mit Einreichung der Rechnungen.
- · Projektplan und Kostenplan (Vorlagen der SFG)
- · Lebenslauf aller Gründungsmitglieder
- · Versicherungsdatenauszug über mindestens 5 Jahre
Für wen sich das besonders lohnt
Start!Klar plus lohnt sich, sobald der Prototyp steht und eine Investorenrunde konkret wird - die geplante Beteiligung binnen 12 Monaten ist Voraussetzung. Wer noch ganz am Anfang steht, beginnt mit Start!Klar; wer Wachstumskapital sucht, schaut auf Venture Capital oder den aws Gründungsfonds. Für reine Handels- oder Mittelbetriebe ist das Programm nicht gedacht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung bei Start!Klar plus?
Wer kann Start!Klar plus beantragen?
Bis wann muss ich einreichen?
Welche Unterlagen brauche ich?
Muss die Investorenbeteiligung schon fix sein?
Worin unterscheidet sich Start!Klar plus von Start!Klar?
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.