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SFG Beratungszuschuss

Start!Klar

Zuschuss zu externer Beratung für junge, innovative Betriebe - von Betriebswirtschaft über Recht bis Digitalisierung.

Fördergeber
SFG
Förderart
Beratungszuschuss
Förderhöhe
50 %, bis 5.000 €
Förderquote
50 %
Stand
laufend

Start!Klar ist der niedrigschwellige Einstieg in die steirische Gründungsförderung. Die SFG übernimmt die Hälfte der Kosten für externe Beratung - von der betriebswirtschaftlichen Aufstellung über Rechts- und Steuerfragen bis zu Innovation und Digitalisierung. Gefördert wird also nicht eine Investition, sondern das Know-how, das ein junger Betrieb braucht, um sein Geschäftsmodell zu schärfen, bevor er größer investiert.

Wer wird gefördert?

  • Innovatives Kleinst-, Klein- oder Mittelunternehmen mit Standort in der Steiermark.
  • Das Unternehmen wurde bis zu 5 Jahre vor der Antragseinreichung gegründet.
  • Die Gründerin oder der Gründer hält eine direkte Beteiligung von mindestens 25 % und weist eine operative und leitende Funktion nach.
  • Das Unternehmen entwickelt Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren, die neu sind oder gegenüber den Mitanbietern eine wesentliche Verbesserung aufweisen.
  • Der Förderungsantrag muss vor Beginn des Projektes eingereicht werden.

Was wird gefördert?

  • Externe Beratungsleistungen in den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht, Innovation, Technologie und Digitalisierung
  • Beratung zur Fertigungs- und Marktüberleitung
  • Organisations- und Geschäftsmodellentwicklung
  • Investitionen und Coaching
Nicht förderbar
  • Großunternehmen
  • Handelsunternehmen
  • Unternehmerinnen und Unternehmer mit einer unselbständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus
  • Unternehmen außerhalb der SFG-Zielgruppe

Konditionen im Detail

  • 50 % der externen Beratungskosten werden gefördert.
  • Maximal 5.000 Euro Förderung pro Antrag.
  • Maximal 10.000 Euro anrechenbare Projektkosten.
  • Investitionen und Coaching werden bis zur Hälfte der Kosten gefördert.

Rechenbeispiel

Eine zwei Jahre alte Grazer Agentur holt sich für 8.000 Euro externe Beratung zu Digitalisierung und Prozessoptimierung. Start!Klar fördert davon 50 Prozent, also 4.000 Euro. Liegen die Beratungskosten bei 12.000 Euro, greift die Obergrenze: Anrechenbar sind maximal 10.000 Euro, die Förderung beträgt dann 5.000 Euro - mehr ist pro Antrag nicht möglich.

Fristen & Antragstellung

  1. 1Beraten: Beratungsgespräch mit den Expertinnen und Experten der SFG, ob das Projekt förderbar ist.
  2. 2Beantragen: Antrag online über das Portal stellen, bevor das Projekt beginnt.
  3. 3Antrag prüfen: Die SFG prüft den Antrag.
  4. 4Anrechnungsstichtag bekanntgeben: Die SFG teilt den offiziellen Anrechnungsstichtag mit.
  5. 5Projekt beginnen.
  6. 6Förderung beschließen: Bei positiver Entscheidung erhalten Sie den Förderungsvertrag.
  7. 7Projekt abschließen.
  8. 8Rechnungen einreichen.
  9. 9Rechnungen prüfen.
  10. 10Auszahlen, sobald alle Voraussetzungen und Auflagen erfüllt sind.
Erforderliche Unterlagen
  • · Businessplan
  • · Lebenslauf von allen Gründungsmitgliedern des Startups
  • · Aktueller Versicherungsdatenauszug über zumindest die letzten fünf Jahre von allen Gründungsmitgliedern
  • · Alle Unterlagen in deutscher Sprache

Für wen sich das besonders lohnt

Start!Klar lohnt sich vor allem als erster Schritt. Der Eigenmittelbedarf ist gering, und die Beratung legt die Grundlage für größere Programme. Wer danach ein konkretes Innovationsprojekt umsetzt, geht zu Ideen!Reich weiter; wer einen fertigen Prototyp hat und eine Investorenrunde plant, ist bei Start!Klar plus richtig. Reine Handelsbetriebe und Unternehmen ohne Innovationsanspruch fallen dagegen aus der Förderung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung?
Gefördert werden 50 % der externen Beratungskosten, maximal 5.000 Euro pro Antrag bei maximal 10.000 Euro anrechenbaren Projektkosten. Investitionen und Coaching werden bis zur Hälfte der Kosten gefördert.
Wer kann den Antrag stellen?
Innovative kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Standort in der Steiermark, die bis zu 5 Jahre vor der Antragseinreichung gegründet wurden. Die Gründerin oder der Gründer muss mindestens 25 % direkt beteiligt sein und eine operative, leitende Funktion ausüben.
Wie beantrage ich die Förderung?
Nach einem Beratungsgespräch mit der SFG stellen Sie den Antrag online über das Portal der SFG, und zwar vor Beginn des Projektes.
Welche Unterlagen brauche ich?
Erforderlich sind ein Businessplan, der Lebenslauf aller Gründungsmitglieder sowie ein aktueller Versicherungsdatenauszug über zumindest die letzten fünf Jahre von allen Gründungsmitgliedern. Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden.
Was zählt als externe Beratung?
Anrechenbar sind Beratungsleistungen externer Dienstleister in den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht, Innovation, Technologie und Digitalisierung sowie zur Fertigungs- und Marktüberleitung und zur Geschäftsmodellentwicklung. Eigenleistungen zählen nicht.
Lässt sich Start!Klar mit anderen Förderungen kombinieren?
Start!Klar ist als Einstieg gedacht und wird häufig vor weiterführenden Programmen wie Ideen!Reich oder Start!Klar plus genutzt. Ob mehrere Förderungen für dasselbe Projekt zulässig sind, klären Sie am besten vorab direkt mit der SFG.
Zum offiziellen Programm bei SFG

Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.