Start!Klar
Zuschuss zu externer Beratung für junge, innovative Betriebe - von Betriebswirtschaft über Recht bis Digitalisierung.
Start!Klar ist der niedrigschwellige Einstieg in die steirische Gründungsförderung. Die SFG übernimmt die Hälfte der Kosten für externe Beratung - von der betriebswirtschaftlichen Aufstellung über Rechts- und Steuerfragen bis zu Innovation und Digitalisierung. Gefördert wird also nicht eine Investition, sondern das Know-how, das ein junger Betrieb braucht, um sein Geschäftsmodell zu schärfen, bevor er größer investiert.
Wer wird gefördert?
- Innovatives Kleinst-, Klein- oder Mittelunternehmen mit Standort in der Steiermark.
- Das Unternehmen wurde bis zu 5 Jahre vor der Antragseinreichung gegründet.
- Die Gründerin oder der Gründer hält eine direkte Beteiligung von mindestens 25 % und weist eine operative und leitende Funktion nach.
- Das Unternehmen entwickelt Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren, die neu sind oder gegenüber den Mitanbietern eine wesentliche Verbesserung aufweisen.
- Der Förderungsantrag muss vor Beginn des Projektes eingereicht werden.
Was wird gefördert?
- Externe Beratungsleistungen in den Bereichen Betriebswirtschaft, Recht, Innovation, Technologie und Digitalisierung
- Beratung zur Fertigungs- und Marktüberleitung
- Organisations- und Geschäftsmodellentwicklung
- Investitionen und Coaching
- Großunternehmen
- Handelsunternehmen
- Unternehmerinnen und Unternehmer mit einer unselbständigen Beschäftigung über das Maß der Geringfügigkeit hinaus
- Unternehmen außerhalb der SFG-Zielgruppe
Konditionen im Detail
- 50 % der externen Beratungskosten werden gefördert.
- Maximal 5.000 Euro Förderung pro Antrag.
- Maximal 10.000 Euro anrechenbare Projektkosten.
- Investitionen und Coaching werden bis zur Hälfte der Kosten gefördert.
Rechenbeispiel
Eine zwei Jahre alte Grazer Agentur holt sich für 8.000 Euro externe Beratung zu Digitalisierung und Prozessoptimierung. Start!Klar fördert davon 50 Prozent, also 4.000 Euro. Liegen die Beratungskosten bei 12.000 Euro, greift die Obergrenze: Anrechenbar sind maximal 10.000 Euro, die Förderung beträgt dann 5.000 Euro - mehr ist pro Antrag nicht möglich.
Fristen & Antragstellung
- 1Beraten: Beratungsgespräch mit den Expertinnen und Experten der SFG, ob das Projekt förderbar ist.
- 2Beantragen: Antrag online über das Portal stellen, bevor das Projekt beginnt.
- 3Antrag prüfen: Die SFG prüft den Antrag.
- 4Anrechnungsstichtag bekanntgeben: Die SFG teilt den offiziellen Anrechnungsstichtag mit.
- 5Projekt beginnen.
- 6Förderung beschließen: Bei positiver Entscheidung erhalten Sie den Förderungsvertrag.
- 7Projekt abschließen.
- 8Rechnungen einreichen.
- 9Rechnungen prüfen.
- 10Auszahlen, sobald alle Voraussetzungen und Auflagen erfüllt sind.
- · Businessplan
- · Lebenslauf von allen Gründungsmitgliedern des Startups
- · Aktueller Versicherungsdatenauszug über zumindest die letzten fünf Jahre von allen Gründungsmitgliedern
- · Alle Unterlagen in deutscher Sprache
Für wen sich das besonders lohnt
Start!Klar lohnt sich vor allem als erster Schritt. Der Eigenmittelbedarf ist gering, und die Beratung legt die Grundlage für größere Programme. Wer danach ein konkretes Innovationsprojekt umsetzt, geht zu Ideen!Reich weiter; wer einen fertigen Prototyp hat und eine Investorenrunde plant, ist bei Start!Klar plus richtig. Reine Handelsbetriebe und Unternehmen ohne Innovationsanspruch fallen dagegen aus der Förderung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung?
Wer kann den Antrag stellen?
Wie beantrage ich die Förderung?
Welche Unterlagen brauche ich?
Was zählt als externe Beratung?
Lässt sich Start!Klar mit anderen Förderungen kombinieren?
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.