graz.biz Das Wirtschaftsportal für Graz
SFG Zuschuss

Cyber!Sicher

Zuschuss für Cyber-Security - von der Risikoanalyse bis zur NIS-2-Umsetzung.

Fördergeber
SFG
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
30 %, bis 15.000 €
Förderquote
Maximal 30% der anrechenbaren Projektkosten, maximale Förderhöhe 15.000 Euro.
Stand
aktiv 2026

Cyber!Sicher unterstützt steirische Klein- und Mittelbetriebe dabei, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Gefördert werden bis zu 30 Prozent der anrechenbaren Projektkosten, höchstens jedoch 15.000 Euro. Die Mindestprojektgröße liegt bei 5.000 Euro, und jedes Projekt muss eine Bewusstseinsbildungsmaßnahme für alle MitarbeiterInnen mit Computerzugang enthalten. Förderbar sind unter anderem Risikoanalysen, Sicherheitsberatungen, Managementsysteme und die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie.

Wer wird gefördert?

  • Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • IT-Sicherheitsdienstleister sind nur für die ISO-27001-Zertifizierung antragsberechtigt
  • Mindestprojektgröße: 5.000 Euro anrechenbare Projektkosten
  • Jedes Projekt muss eine Bewusstseinsbildungsmaßnahme für alle MitarbeiterInnen mit Zugang zu Computern beinhalten

Was wird gefördert?

  • Cyber-Security-Risikoanalyse
  • IT-Sicherheitsberatungen
  • IT-Sicherheitsmanagementsysteme
  • Neuinvestitionen in Hard- und Software
  • IT-Sicherheitslizenzen
  • Facheinschlägige Weiterbildungen und Zertifizierungen
  • Sensibilisierungsmaßnahmen für alle MitarbeiterInnen
  • Umsetzung der NIS-2-Richtlinie bzw. des NISG 2026
Nicht förderbar
  • Reine IT-Hardware- und Softwareinvestitionen
  • Ersatzinvestitionen und Austausch bestehender IT-Infrastruktur
  • Großunternehmen
  • Sonstige IT-Sicherheitsdienstleister (außer für die ISO-27001-Zertifizierung)

Konditionen im Detail

  • Förderquote: maximal 30% der anrechenbaren Projektkosten
  • Maximale Förderhöhe: 15.000 Euro
  • Mindestprojektgröße: 5.000 Euro

Rechenbeispiel

Ein Betrieb investiert 40.000 Euro in eine Cyber-Security-Risikoanalyse, ein IT-Sicherheitsmanagementsystem und Sensibilisierungsmaßnahmen für die Belegschaft. 30 Prozent davon ergeben rechnerisch 12.000 Euro. Da dieser Betrag unter der Obergrenze von 15.000 Euro liegt, beträgt der Zuschuss 12.000 Euro. Erst ab anrechenbaren Kosten von 50.000 Euro wird die Höchstförderung von 15.000 Euro erreicht.

Fristen & Antragstellung

  1. 1Beratung durch SFG-ExpertInnen
  2. 2Antragstellung online über das Förderungsportal vor Projektstart
  3. 3Prüfung durch die SFG
  4. 4Mitteilung des Anrechnungsstichtags
  5. 5Projektstart nach dem Stichtag
  6. 6Förderungsbescheid
  7. 7Projektabschluss
  8. 8Rechnungseinreichung
  9. 9Abrechnung und Auszahlung

Für wen sich das besonders lohnt

Besonders geeignet ist Cyber!Sicher für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen, die ihre IT-Sicherheit strukturiert aufbauen oder die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie beziehungsweise des NISG 2026 umsetzen wollen. Da reine Hardware- und Ersatzinvestitionen ausgeschlossen sind, lohnt sich die Förderung vor allem für Projekte, die Beratung, Managementsysteme und Mitarbeiterschulung verbinden. Großunternehmen sind nicht antragsberechtigt, IT-Sicherheitsdienstleister nur für die ISO-27001-Zertifizierung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung bei Cyber!Sicher?
Gefördert werden maximal 30% der anrechenbaren Projektkosten, höchstens jedoch 15.000 Euro.
Wie groß muss mein Projekt mindestens sein?
Die Mindestprojektgröße beträgt 5.000 Euro an anrechenbaren Projektkosten.
Welche Maßnahme ist in jedem Projekt verpflichtend?
Jedes Projekt muss eine Bewusstseinsbildungsmaßnahme für alle MitarbeiterInnen mit Zugang zu Computern enthalten.
Werden reine Hardware- oder Ersatzinvestitionen gefördert?
Nein. Reine IT-Hardware- und Softwareinvestitionen sowie Ersatzinvestitionen und der Austausch bestehender IT-Infrastruktur sind nicht förderbar.
Sind IT-Sicherheitsdienstleister antragsberechtigt?
IT-Sicherheitsdienstleister sind nur für die ISO-27001-Zertifizierung antragsberechtigt. Sonstige IT-Sicherheitsdienstleister sind von der Förderung ausgeschlossen.
Wer kann Cyber!Sicher in Anspruch nehmen?
Antragsberechtigt sind kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Großunternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zum offiziellen Programm bei SFG

Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.