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AMS Zuschuss

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Zuschuss zu Kurs- und Personalkosten bei der Weiterbildung bestehender Mitarbeiter.

Fördergeber
AMS
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
bis 10.000 € pro Person
Förderquote
50 Prozent der Kurskosten. Bei Arbeitskräften, die höchstens eine Pflichtschule abgeschlossen haben, zusätzlich 50 Prozent der Personalkosten für die Ausfallzeit.
Laufzeit
Die Weiterbildung muss mindestens 16 Stunden dauern. Diese Mindeststundenanzahl muss in Vor-Ort-Präsenz oder Live-Online erfolgen.
Stand
Stand Februar 2026

Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte unterstützt Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterbilden. Gefördert werden 50 Prozent der Kurskosten, bei Arbeitskräften mit höchstens Pflichtschulabschluss zusätzlich 50 Prozent der Personalkosten für die Ausfallzeit. Die Weiterbildung muss arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar sein und mindestens 16 Stunden in Präsenz oder Live-Online umfassen. Der Antrag läuft über das eAMS-Konto und muss spätestens 1 Woche vor Kursbeginn vorliegen.

Wer wird gefördert?

  • Das Arbeitsverhältnis ist vollversicherungspflichtig oder karenziert.
  • Die Weiterbildung ist arbeitsmarktrelevant und überbetrieblich verwertbar.
  • Die Weiterbildung dauert mindestens 16 Stunden in Vor-Ort-Präsenz oder Live-Online.
  • Der vollständige Antrag wird spätestens 1 Woche vor Beginn der Weiterbildung über das eAMS-Konto gestellt.
  • Das Kursangebot liegt in Deutsch oder Englisch vor.

Was wird gefördert?

  • Arbeitskräfte mit höchstens Pflichtschulabschluss, wenn die Weiterbildung etwa zu einer höherwertigen Tätigkeit, zur Verbesserung von Basiskompetenzen, zum Abschluss einer zertifizierten Ausbildung oder zur Beschäftigungssicherung für mindestens 6 Monate beiträgt
  • Weibliche Arbeitskräfte mit Lehr-, BMS- oder AHS-Abschluss, etwa bei höherer Entlohnung (höhere kollektivvertragliche Verwendungsgruppe oder Erhöhung um mindestens 10 Prozent), Wechsel auf einen höherwertigen Arbeitsplatz oder Erleichterung des Wiedereinstiegs nach familiär bedingter Unterbrechung
  • Arbeitskräfte ab 50 Jahren mit höherer Ausbildung als Pflichtschule, etwa bei Wechsel auf einen alternsgerechten Arbeitsplatz, Anpassung an den aktuellen Stand der Technik oder fachlicher Spezialisierung
  • Arbeitsmarktrelevante, überbetrieblich verwertbare Kurse mit mindestens 16 Stunden
  • Live-Online-Kurse, sofern Zugangslinks zur Überprüfung durch das AMS bereitgestellt werden
Nicht förderbar
  • Unternehmenseigentümerinnen und Unternehmenseigentümer
  • Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
  • Arbeitskräfte in einem unkündbaren Arbeitsverhältnis, etwa Beamtinnen und Beamte oder definitiv gestellte Arbeitskräfte
  • Lehrlinge
  • Überlassene Arbeitskräfte (mit Ausnahmen beim Sozial- und Weiterbildungsfonds)
  • Ordentliche und postgraduale Studien an Universitäten einschließlich Privatuniversitäten
  • Meetings, Tagungen, Konferenzen, Kongresse und Symposien mit reinem Informationscharakter
  • Reine Produktschulungen
  • Reines Anlernen einfacher Tätigkeiten
  • Standardausbildungsprogramme im Sinne einer verbindlichen Grundausbildung
  • Reine Online-Kurse, die zeit- und ortsunabhängig durchgeführt werden
  • Individual-Coaching
  • Kurse mit Sport- und Freizeitcharakter

Konditionen im Detail

  • Förderobergrenze: 10.000 Euro pro Person und Begehren.
  • Förderuntergrenze: 100 Euro pro Begehren.
  • Maximaler Trainertagsatz: 1.750 Euro.
  • Maximaler Teilnehmertagsatz: 470 Euro.
  • Die Personalkostenförderung gilt nur für Vor-Ort-Präsenz und Live-Online-Stunden während bezahlter Arbeitszeit, nicht für Kurzarbeit.

Rechenbeispiel

Eine Arbeitskraft mit Pflichtschulabschluss besucht einen Kurs mit 5.000 Euro Kurskosten. Das AMS fördert davon 50 Prozent, also 2.500 Euro. Weil die Person höchstens einen Pflichtschulabschluss hat, kommen 50 Prozent der Personalkosten für die Ausfallzeit dazu: Fallen während des Kurses 2.000 Euro Personalkosten an, werden davon 1.000 Euro gefördert. In Summe ergibt das 3.500 Euro Förderung. Die Förderobergrenze von 10.000 Euro pro Person und Begehren bleibt dabei klar unterschritten.

Fristen & Antragstellung

Der vollständige Antrag muss spätestens 1 Woche vor Beginn der Weiterbildung über das eAMS-Konto gestellt werden.

  1. 1Geeignete arbeitsmarktrelevante und überbetrieblich verwertbare Weiterbildung auswählen.
  2. 2Vollständiges Kursangebot des Veranstalters einholen.
  3. 3Antrag spätestens 1 Woche vor Beginn der Weiterbildung über das eAMS-Konto für Unternehmen stellen.
  4. 4Bei Live-Online-Kursen Einstiegslinks und Zugangsdaten vor Kursbeginn per eAMS-Nachricht übermitteln.
Erforderliche Unterlagen
  • · Vollständiges Kursangebot des Veranstalters mit Kursinhalt
  • · Kursdauer mit Beginn- und Ende-Datum
  • · Kursform (Vor-Ort-Präsenzkurs, Live-Online-Kurs, Online-Kurs)
  • · Kursablauf inklusive Anzahl der Kursstunden
  • · Stundenplan mit Wochentagen und Uhrzeiten für die gesamte Kursdauer
  • · Kurskosten in Euro (mit oder ohne Mehrwertsteuer je nach Unternehmensstatus)
  • · Bei Live-Online-Kursen: Einstiegslinks und Zugangsdaten vor Kursbeginn

Für wen sich das besonders lohnt

Die Qualifizierungsförderung lohnt sich besonders, wenn Sie gering qualifizierte Beschäftigte weiterbilden, denn nur bei Arbeitskräften mit höchstens Pflichtschulabschluss kommt zur Kursförderung auch die Personalkostenförderung dazu. Daneben sind Frauen mit Lehr-, BMS- oder AHS-Abschluss und Arbeitskräfte ab 50 Jahren eigene Zielgruppen. Achten Sie auf die Frist: Der vollständige Antrag muss spätestens 1 Woche vor Kursbeginn beim AMS liegen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Qualifizierungsförderung?
Gefördert werden 50 Prozent der Kurskosten. Bei Arbeitskräften mit höchstens Pflichtschulabschluss kommen 50 Prozent der Personalkosten für die Ausfallzeit dazu. Die Förderobergrenze liegt bei 10.000 Euro pro Person und Begehren, die Untergrenze bei 100 Euro pro Begehren.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der vollständige Antrag muss spätestens 1 Woche vor Beginn der Weiterbildung über das eAMS-Konto gestellt werden.
Wie lange muss die Weiterbildung dauern?
Die Weiterbildung muss mindestens 16 Stunden dauern. Diese Mindeststundenanzahl muss in Vor-Ort-Präsenz oder Live-Online absolviert werden.
Welche Personen sind von der Förderung ausgeschlossen?
Nicht gefördert werden Unternehmenseigentümerinnen und -eigentümer, Mitglieder der Geschäftsführung, Arbeitskräfte in unkündbaren Arbeitsverhältnissen, Lehrlinge sowie grundsätzlich überlassene Arbeitskräfte.
Werden reine Online-Kurse gefördert?
Nein. Reine Online-Kurse, die zeit- und ortsunabhängig absolviert werden, sind nicht förderbar. Die geforderten 16 Mindeststunden müssen in Vor-Ort-Präsenz oder als Live-Online-Kurs erfolgen. Bei Live-Online-Kursen sind die Einstiegslinks und Zugangsdaten vor Kursbeginn per eAMS-Nachricht zu übermitteln, damit das AMS die Teilnahme prüfen kann.
Gibt es eine Obergrenze für die Förderung?
Ja. Die Förderobergrenze liegt bei 10.000 Euro pro Person und Begehren, die Untergrenze bei 100 Euro pro Begehren. Zusätzlich gelten ein maximaler Trainertagsatz von 1.750 Euro und ein maximaler Teilnehmertagsatz von 470 Euro.
Zum offiziellen Programm bei AMS

Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.