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AMS Zuschuss

Förderung der Lehrausbildung

Monatlicher Zuschuss zur Ausbildung benachteiligter Lehrlinge.

Fördergeber
AMS
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
bis 400 € / Monat (Erwachsene bis 900 €)
Laufzeit
Grundsätzlich maximal 3 Jahre, wobei die Beihilfe jeweils für 1 Jahr bewilligt wird. Bei verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation ist eine Förderung über die gesamte Lehrzeit möglich.
Stand
Stand Februar 2026

Diese AMS-Beihilfe unterstützt Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die benachteiligte Personen in einer Lehre ausbilden. Zur Zielgruppe zählen etwa Frauen in Berufen mit niedrigem Frauenanteil, am Arbeitsmarkt benachteiligte Lehrlinge sowie Erwachsene über 18 Jahre mit Qualifikationsmängeln. Die Beihilfe wird jeweils für 1 Jahr bewilligt, insgesamt maximal über 3 Jahre. Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der zuständigen AMS-Stelle erforderlich, und der Antrag muss vor Beginn des Lehrverhältnisses erfolgen.

Wer wird gefördert?

  • Sie bilden als Unternehmen oder Ausbildungseinrichtung nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz aus.
  • Die Beantragung muss vor Beginn des Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses erfolgen.
  • Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der zuständigen AMS-Stelle erforderlich.

Was wird gefördert?

  • Frauen in Berufen mit niedrigem Frauenanteil
  • Lehrlinge, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
  • Personen mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation
  • Erwachsene über 18 Jahre mit Qualifikationsmängeln
  • Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher über 18 Jahren
Nicht förderbar
  • Bund
  • politische Parteien
  • Anstalten im Sinne des § 29 BAG

Konditionen im Detail

  • Zielgruppe Frauen in Männerberufen, Benachteiligte und verlängerte Lehrzeit: Unternehmen bis zu 400 Euro pro Monat, Ausbildungseinrichtungen bis zu 453 Euro pro Monat.
  • Zielgruppe Erwachsene mit höherem Einkommen: bis zu 900 Euro pro Monat.
  • Die Beihilfe wird jeweils für 1 Jahr bewilligt, insgesamt maximal 3 Jahre.
  • Voraussetzungen und Förderhöhe sind nicht in allen Regionen gleich.

Rechenbeispiel

Ein Unternehmen bildet eine Frau in einem Beruf mit niedrigem Frauenanteil aus. Dafür gibt es bis zu 400 Euro pro Monat. Über ein bewilligtes Jahr mit 12 Monaten ergibt das bis zu 4.800 Euro. Eine Ausbildungseinrichtung erhält für dieselbe Zielgruppe bis zu 453 Euro pro Monat, also bis zu 5.436 Euro im Jahr. Bei Erwachsenen mit höherem Einkommen sind bis zu 900 Euro pro Monat möglich. Die Beträge können regional abweichen.

Fristen & Antragstellung

Der Antrag muss vor Beginn des Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses gestellt werden.

  1. 1Beratungsgespräch mit der zuständigen AMS-Stelle vereinbaren und führen.
  2. 2Vor Beginn des Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses die Förderung beantragen.
  3. 3Antrag über das eAMS-Konto für Unternehmen einbringen.

Für wen sich das besonders lohnt

Die Beihilfe eignet sich für Betriebe und Ausbildungseinrichtungen, die gezielt benachteiligte Gruppen ausbilden, etwa Frauen in Männerberufen oder Erwachsene mit Qualifikationsmängeln. Wichtig sind zwei Pflichtschritte vorab: das Beratungsgespräch mit dem AMS und die Antragstellung vor Beginn des Lehrverhältnisses. Da Voraussetzungen und Förderhöhe regional abweichen, klären Sie die konkreten Sätze am besten direkt mit der zuständigen AMS-Stelle.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung der Lehrausbildung?
Für Frauen in Berufen mit niedrigem Frauenanteil, benachteiligte Lehrlinge und verlängerte Lehrzeit gibt es für Unternehmen bis zu 400 Euro pro Monat, für Ausbildungseinrichtungen bis zu 453 Euro pro Monat. Für Erwachsene mit höherem Einkommen sind es bis zu 900 Euro pro Monat. Die Höhe kann regional abweichen.
Wie lange wird die Lehrausbildung gefördert?
Grundsätzlich maximal 3 Jahre, wobei die Beihilfe jeweils für 1 Jahr bewilligt wird. Bei verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation ist eine Förderung über die gesamte Lehrzeit möglich.
Wann muss die Förderung beantragt werden?
Die Beantragung muss vor Beginn des Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses erfolgen. Voraussetzung ist außerdem ein Beratungsgespräch mit der zuständigen AMS-Stelle.
Welche Lehrlinge werden gefördert?
Gefördert werden unter anderem Frauen in Berufen mit niedrigem Frauenanteil, am Arbeitsmarkt benachteiligte Lehrlinge, Personen mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation sowie Erwachsene über 18 Jahre mit Qualifikationsmängeln und Schulabbrecher über 18 Jahren.
Ist ein Beratungsgespräch verpflichtend?
Ja. Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der zuständigen AMS-Stelle erforderlich. Erst danach kann die Förderung über das eAMS-Konto für Unternehmen beantragt werden, und zwar vor Beginn des Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses.
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind der Bund, politische Parteien sowie Anstalten im Sinne des § 29 BAG. Voraussetzungen und Förderhöhe sind außerdem nicht in allen Regionen gleich.
Zum offiziellen Programm bei AMS

Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.