Förderung der Lehrausbildung
Monatlicher Zuschuss zur Ausbildung benachteiligter Lehrlinge.
Diese AMS-Beihilfe unterstützt Unternehmen und Ausbildungseinrichtungen, die benachteiligte Personen in einer Lehre ausbilden. Zur Zielgruppe zählen etwa Frauen in Berufen mit niedrigem Frauenanteil, am Arbeitsmarkt benachteiligte Lehrlinge sowie Erwachsene über 18 Jahre mit Qualifikationsmängeln. Die Beihilfe wird jeweils für 1 Jahr bewilligt, insgesamt maximal über 3 Jahre. Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der zuständigen AMS-Stelle erforderlich, und der Antrag muss vor Beginn des Lehrverhältnisses erfolgen.
Wer wird gefördert?
- Sie bilden als Unternehmen oder Ausbildungseinrichtung nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz aus.
- Die Beantragung muss vor Beginn des Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses erfolgen.
- Vor der Antragstellung ist ein Beratungsgespräch mit der zuständigen AMS-Stelle erforderlich.
Was wird gefördert?
- Frauen in Berufen mit niedrigem Frauenanteil
- Lehrlinge, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- Personen mit verlängerter Lehrzeit oder Teilqualifikation
- Erwachsene über 18 Jahre mit Qualifikationsmängeln
- Schulabbrecherinnen und Schulabbrecher über 18 Jahren
- Bund
- politische Parteien
- Anstalten im Sinne des § 29 BAG
Konditionen im Detail
- Zielgruppe Frauen in Männerberufen, Benachteiligte und verlängerte Lehrzeit: Unternehmen bis zu 400 Euro pro Monat, Ausbildungseinrichtungen bis zu 453 Euro pro Monat.
- Zielgruppe Erwachsene mit höherem Einkommen: bis zu 900 Euro pro Monat.
- Die Beihilfe wird jeweils für 1 Jahr bewilligt, insgesamt maximal 3 Jahre.
- Voraussetzungen und Förderhöhe sind nicht in allen Regionen gleich.
Rechenbeispiel
Ein Unternehmen bildet eine Frau in einem Beruf mit niedrigem Frauenanteil aus. Dafür gibt es bis zu 400 Euro pro Monat. Über ein bewilligtes Jahr mit 12 Monaten ergibt das bis zu 4.800 Euro. Eine Ausbildungseinrichtung erhält für dieselbe Zielgruppe bis zu 453 Euro pro Monat, also bis zu 5.436 Euro im Jahr. Bei Erwachsenen mit höherem Einkommen sind bis zu 900 Euro pro Monat möglich. Die Beträge können regional abweichen.
Fristen & Antragstellung
Der Antrag muss vor Beginn des Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses gestellt werden.
- 1Beratungsgespräch mit der zuständigen AMS-Stelle vereinbaren und führen.
- 2Vor Beginn des Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses die Förderung beantragen.
- 3Antrag über das eAMS-Konto für Unternehmen einbringen.
Für wen sich das besonders lohnt
Die Beihilfe eignet sich für Betriebe und Ausbildungseinrichtungen, die gezielt benachteiligte Gruppen ausbilden, etwa Frauen in Männerberufen oder Erwachsene mit Qualifikationsmängeln. Wichtig sind zwei Pflichtschritte vorab: das Beratungsgespräch mit dem AMS und die Antragstellung vor Beginn des Lehrverhältnisses. Da Voraussetzungen und Förderhöhe regional abweichen, klären Sie die konkreten Sätze am besten direkt mit der zuständigen AMS-Stelle.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung der Lehrausbildung?
Wie lange wird die Lehrausbildung gefördert?
Wann muss die Förderung beantragt werden?
Welche Lehrlinge werden gefördert?
Ist ein Beratungsgespräch verpflichtend?
Wer ist von der Förderung ausgeschlossen?
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.