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SFG Zuschuss

Weiter!Bilden

Zuschuss zu Weiterbildung - von Fachkräfteentwicklung bis Umwelt- und Klimathemen.

Fördergeber
SFG
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
30 %, bis 2.500 € pro Antrag
Förderquote
30% der anrechenbaren Projektkosten, maximal 2.500 Euro pro Antrag.
Laufzeit
Bildungsmaßnahmen dürfen maximal 24 Monate dauern. Mindestdauer: 3 Tage zu je 8 Unterrichtseinheiten (24 Einheiten à 45 Minuten).
Stand
aktiv

Weiter!Bilden fördert die berufliche Weiterbildung in steirischen Klein- und Mittelbetrieben. Gefördert werden 30 Prozent der anrechenbaren Projektkosten, höchstens jedoch 2.500 Euro pro Antrag. Anspruchsberechtigt sind UnternehmerInnen, MitarbeiterInnen und Lehrlinge, die Bildungseinrichtung muss zertifiziert sein. Die Förderung lässt sich maximal zweimal jährlich nutzen, der Antrag ist vor Rechnungslegung und Kursbeginn einzureichen.

Wer wird gefördert?

  • Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen aus der SFG-Zielgruppe
  • Förderbar sind UnternehmerInnen, MitarbeiterInnen und Lehrlinge
  • Die Bildungseinrichtung muss zertifiziert sein
  • Antrag vor Rechnungslegung und Kursbeginn einreichen

Was wird gefördert?

  • Nachhaltiger unternehmerischer Fortschritt: CSR, Nachhaltigkeitsmanagement, Strategie- und Organisationsentwicklung, Betriebswirtschaft, Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Qualitäts-, Prozess-, Projekt-, Gesundheits- und Sicherheitsmanagement
  • Nachhaltige Fachkräfteentwicklung: Personalmanagement, Recruiting, Employer Branding, Fremdsprachen, interkulturelle Kompetenzen, technische Fortbildungen, Vorbereitungskurse für Meister- und Fachprüfungen
  • Ressourcen, Umwelt und Klima: Ressourcen- und Energiemanagement, Umwelt- und Klimatechnologie, Green Mobility, nachhaltiges Bauen und Sanieren
Nicht förderbar
  • Von anderen Förderungsstellen finanzierte Schulungen
  • Persönlichkeitsbildung
  • Berufsausbildungen (Lehre, Matura)
  • Grundschulungen und gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen
  • Tagungen, Konferenzen und Kongresse
  • Produktspezifische Verkaufsschulungen
  • Prüfungsgebühren, Reise- und Aufenthaltskosten sowie Personalkosten
  • UnternehmerInnen mit unselbständiger Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze
  • Unternehmen außerhalb der SFG-Zielgruppe (z.B. Gastronomie, Hotellerie)
  • MitarbeiterInnen in Bildungskarenz

Konditionen im Detail

  • Förderquote: 30% der anrechenbaren Projektkosten
  • Maximale Förderhöhe: 2.500 Euro pro Antrag
  • Maximal zweimal jährlich nutzbar
  • Gefördert werden nur Kosten, die nach dem Einlangen des Antrags entstehen
  • Auszahlung nach Projektabschluss

Rechenbeispiel

Ein Unternehmen schickt mehrere MitarbeiterInnen zu einem zertifizierten Kurs im Bereich Qualitätsmanagement. Die anrechenbaren Kurskosten betragen 6.000 Euro. 30 Prozent davon ergäben 1.800 Euro, dieser Betrag liegt unter der Obergrenze und wird voll ausbezahlt. Bei anrechenbaren Kosten ab 8.334 Euro ist die Höchstförderung von 2.500 Euro erreicht. Prüfungsgebühren, Reise- und Aufenthaltskosten zählen nicht zu den anrechenbaren Kosten.

Fristen & Antragstellung

  1. 1Beratung mit SFG-ExpertInnen
  2. 2Antrag online über das Förderungsportal einreichen
  3. 3Prüfung des Projekts durch die SFG
  4. 4Mitteilung des Anrechnungsstichtags
  5. 5Projektbeginn
  6. 6Beschluss der Förderung
  7. 7Projektabschluss
  8. 8Einreichen der Abrechnungsunterlagen
  9. 9Prüfung der Unterlagen durch die SFG
  10. 10Auszahlung

Für wen sich das besonders lohnt

Weiter!Bilden eignet sich für KMU aus der SFG-Zielgruppe, die in unternehmerischen Fortschritt, Fachkräfteentwicklung oder Ressourcen-, Umwelt- und Klimathemen investieren. Sinnvoll ist die Förderung für zertifizierte Kurse von mindestens drei Tagen, nicht aber für Berufsausbildungen, Persönlichkeitsbildung oder gesetzlich vorgeschriebene Schulungen. Branchen außerhalb der SFG-Zielgruppe wie Gastronomie und Hotellerie sowie MitarbeiterInnen in Bildungskarenz sind ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung bei Weiter!Bilden?
Gefördert werden 30% der anrechenbaren Projektkosten, höchstens jedoch 2.500 Euro pro Antrag. Die Förderung kann maximal zweimal jährlich genutzt werden.
Wie lange darf eine Bildungsmaßnahme dauern?
Eine Bildungsmaßnahme darf maximal 24 Monate dauern und muss mindestens 3 Tage zu je 8 Unterrichtseinheiten umfassen, also 24 Einheiten à 45 Minuten.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag muss vor Rechnungslegung und Kursbeginn eingereicht werden. Gefördert werden nur Kosten, die nach dem Einlangen des Antrags entstehen.
Welche Kosten sind nicht förderbar?
Nicht förderbar sind unter anderem Prüfungsgebühren, Reise- und Aufenthaltskosten, Personalkosten, Persönlichkeitsbildung, Berufsausbildungen sowie gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Förderbar sind UnternehmerInnen, MitarbeiterInnen und Lehrlinge aus kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen der SFG-Zielgruppe. Die besuchte Bildungseinrichtung muss zertifiziert sein.
Wie oft kann ich Weiter!Bilden nutzen?
Die Förderung kann maximal zweimal jährlich genutzt werden. Ausgezahlt wird nach Projektabschluss.
Zum offiziellen Programm bei SFG

Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.