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Bund Zuschuss

go-international - Internationalisierungsscheck

Der zentrale Export-Einstieg für die Erschließung neuer Märkte.

Fördergeber
Bund
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
50 %, bis 10.000 € + Bonus
Förderquote
50 Prozent Kofinanzierung der externen Kosten
Laufzeit
Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet nach 18 Monaten.
Stand
laufend bis 31.12.2026

Der Internationalisierungsscheck von go-international unterstützt den Markteintritt in neuen Zielländern. Gefördert werden 50 Prozent der externen Kosten, maximal 10.000 Euro in Fernmärkten und 5.000 Euro in europäischen Ländern. Ein Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus erhöht den Zuschuss um weitere 2.500 Euro. Der Leistungszeitraum beginnt mit der Antragstellung und läuft 18 Monate.

Wer wird gefördert?

  • KMU ohne Branchenbeschränkung. Großunternehmen sind nur für Fernmärkte antragsberechtigt.
  • Aktive Mitgliedschaft bei der Wirtschaftskammer erforderlich.
  • Bedingung 'new to market': im Zielland bisher nicht tätig oder die letzten Geschäfte liegen mindestens 2 Jahre zurück.
  • Bis 31.12.2026 sind maximal drei Förderanträge möglich.

Was wird gefördert?

  • Marketingunterlagen
  • Beratungsleistungen im In- und Ausland
  • Reisen
  • Teilnahme an Veranstaltungen
  • Büromiete in Inkubatorzentren

Konditionen im Detail

  • Maximaler Auszahlungsbetrag: 10.000 Euro in Fernmärkten, 5.000 Euro in europäischen Ländern.
  • Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus: zusätzlich 2.500 Euro.
  • Gefördert werden 50 Prozent der externen Kosten.

Rechenbeispiel

Ein KMU investiert 24.000 Euro externe Kosten für den Markteintritt in einem Fernmarkt (Beratung, Reisen, Marketingunterlagen). Bei einer Förderquote von 50 Prozent ergäbe das 12.000 Euro, der Auszahlungsbetrag ist in Fernmärkten jedoch mit 10.000 Euro gedeckelt. Mit Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus von 2.500 Euro steigt der Zuschuss auf 12.500 Euro. In einem europäischen Zielland läge der Maximalbetrag bei 5.000 Euro, mit Bonus bei 7.500 Euro.

Fristen & Antragstellung

Antragstellung vor Beginn des Leistungszeitraums. Maximal drei Anträge bis 31.12.2026.

Für wen sich das besonders lohnt

Besonders geeignet für KMU, die erstmals oder nach mindestens zweijähriger Pause ('new to market') in einem neuen Zielland Fuß fassen wollen. Da Fernmärkte mit bis zu 10.000 Euro doppelt so hoch gefördert werden wie europäische Länder, lohnt sich der Scheck vor allem für Expansionen über Europa hinaus. Großunternehmen sind ausschließlich für Fernmärkte antragsberechtigt.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Internationalisierungsscheck?
Gefördert werden 50 Prozent der externen Kosten, maximal 10.000 Euro in Fernmärkten und 5.000 Euro in europäischen Ländern. Ein Technologie- oder Nachhaltigkeits-Bonus erhöht den Betrag um 2.500 Euro.
Wer kann den Internationalisierungsscheck beantragen?
KMU ohne Branchenbeschränkung, Großunternehmen nur für Fernmärkte. Voraussetzung ist eine aktive Wirtschaftskammer-Mitgliedschaft sowie die Bedingung 'new to market': im Zielland bisher nicht tätig oder seit mindestens 2 Jahren nicht mehr.
Was wird gefördert?
Marketingunterlagen, Beratungsleistungen im In- und Ausland, Reisen, die Teilnahme an Veranstaltungen sowie Büromiete in Inkubatorzentren.
Wie lange läuft die Förderung?
Der Leistungszeitraum beginnt mit dem Datum der Antragstellung und endet nach 18 Monaten. Bis 31.12.2026 sind maximal drei Förderanträge möglich.
Was bedeutet die Bedingung 'new to market'?
Das geförderte Unternehmen darf im Zielland bisher nicht tätig gewesen sein oder die letzten Geschäfte müssen mindestens 2 Jahre zurückliegen. Nur dann gilt der Markteintritt als förderbar.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Die Antragstellung muss vor Beginn des Leistungszeitraums erfolgen, da dieser mit dem Datum der Antragstellung startet. Bis 31.12.2026 sind maximal drei Anträge möglich.
Zum offiziellen Programm bei Bund

Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.