EAG-Investitionszuschuss PV & Speicher
Der Bundeszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher, mit klaren Sätzen je Leistung.
Der EAG-Investitionszuschuss der OeMAG fördert Photovoltaikanlagen und Stromspeicher mit nach Anlagengröße gestaffelten Sätzen von 120 bis 150 Euro/kWp und 150 Euro/kWh für Speicher. Insgesamt werden maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Die Antragstellung erfolgt über eine Online-Ticketziehung während der Fördercalls, die jeweils 2 Wochen geöffnet sind.
Wer wird gefördert?
- Festlegung der Anlagengröße (Engpassleistung) vor Antragstellung.
- Alle notwendigen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen müssen vorliegen.
- Angebot für einen Einspeisezählpunkt vom Netzbetreiber mit Zählpunktbezeichnung, Name und Adresse des Eigentümers sowie Anlagenstandort.
- Der Arbeitsbeginn darf nicht vor dem 21.04.2022 liegen.
- Auszahlung erst möglich, wenn die Ökostromanlage in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control registriert wurde.
Konditionen im Detail
- PV Kategorie A (0 bis 10 kWp): 150 Euro/kWp
- PV Kategorie B (über 10 bis 20 kWp): 140 Euro/kWp
- PV Kategorie C (über 20 bis 100 kWp): maximal 130 Euro/kWp
- PV Kategorie D (über 100 kWp): maximal 120 Euro/kWp
- Stromspeicher: 150 Euro/kWh
- Speicher: mindestens 0,5 kWh je kWp beantragter Engpassleistung erforderlich, maximal 50 kWh werden gefördert.
- Gesamtförderung maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.
Rechenbeispiel
Eine 20-kWp-Anlage fällt in Kategorie B mit 140 Euro/kWp und ergibt 20 x 140 = 2.800 Euro PV-Förderung. Ein Speicher mit 10 kWh kommt bei 150 Euro/kWh auf 10 x 150 = 1.500 Euro. Zusammen ergibt das 4.300 Euro Zuschuss. Die mindestens erforderliche Speichergröße liegt bei 0,5 kWh je kWp, also bei 20 kWp mindestens 10 kWh; gefördert werden maximal 50 kWh. Der Gesamtzuschuss bleibt zudem mit maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.
Fristen & Antragstellung
Die Ticketziehung erfolgt online während der Fördercalls, die jeweils 2 Wochen geöffnet sind. Inbetriebnahmefrist nach Vertragsabschluss: 6 Monate für Anlagen bis 100 kWp, 12 Monate für Anlagen über 100 kWp.
- 1Online-Ticketziehung während eines geöffneten Fördercalls (jeweils 2 Wochen).
- 2Reihung in den Kategorien A und B nach Zeitpunkt der Ticketziehung.
- 3Reihung in den Kategorien C und D primär nach Förderbedarf in Euro/kWp, bei Gleichstand nach Ticketziehungszeitpunkt.
- 4Inbetriebnahme innerhalb der Frist (6 bzw. 12 Monate).
- 5Registrierung der Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control.
- 6Endabrechnung und Auszahlung.
- · Alle Rechnungen mit Zahlungsbelegen (Barzahlung ausgeschlossen)
- · Fotos der installierten Anlage
- · Prüfprotokoll eines zertifizierten Unternehmens
Für wen sich das besonders lohnt
Geeignet für Betriebe, die eine PV-Anlage neu errichten und idealerweise mit einem Speicher kombinieren. Kleinere Anlagen bis 20 kWp (Kategorien A und B) werden nach Zeitpunkt der Ticketziehung gereiht, hier zählt schnelles Handeln beim Fördercall. Größere Anlagen über 20 kWp (Kategorien C und D) werden primär nach dem Förderbedarf in Euro/kWp gereiht.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der EAG-Investitionszuschuss für PV und Speicher?
Welche Voraussetzungen gelten für die Speicherförderung?
Wie funktioniert die Antragstellung?
Welche Fristen sind zu beachten?
Wie werden die Anträge gereiht?
Welche Unterlagen sind für die Endabrechnung nötig?
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.