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Bund Investitionszuschuss

EAG-Investitionszuschuss PV & Speicher

Der Bundeszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher, mit klaren Sätzen je Leistung.

Fördergeber
Bund
Förderart
Investitionszuschuss
Förderhöhe
120-150 €/kWp, Speicher 150 €/kWh
Förderquote
Maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
Stand
Calls 2026

Der EAG-Investitionszuschuss der OeMAG fördert Photovoltaikanlagen und Stromspeicher mit nach Anlagengröße gestaffelten Sätzen von 120 bis 150 Euro/kWp und 150 Euro/kWh für Speicher. Insgesamt werden maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gefördert. Die Antragstellung erfolgt über eine Online-Ticketziehung während der Fördercalls, die jeweils 2 Wochen geöffnet sind.

Wer wird gefördert?

  • Festlegung der Anlagengröße (Engpassleistung) vor Antragstellung.
  • Alle notwendigen Anzeigen, Genehmigungen und Bewilligungen müssen vorliegen.
  • Angebot für einen Einspeisezählpunkt vom Netzbetreiber mit Zählpunktbezeichnung, Name und Adresse des Eigentümers sowie Anlagenstandort.
  • Der Arbeitsbeginn darf nicht vor dem 21.04.2022 liegen.
  • Auszahlung erst möglich, wenn die Ökostromanlage in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control registriert wurde.

Konditionen im Detail

  • PV Kategorie A (0 bis 10 kWp): 150 Euro/kWp
  • PV Kategorie B (über 10 bis 20 kWp): 140 Euro/kWp
  • PV Kategorie C (über 20 bis 100 kWp): maximal 130 Euro/kWp
  • PV Kategorie D (über 100 kWp): maximal 120 Euro/kWp
  • Stromspeicher: 150 Euro/kWh
  • Speicher: mindestens 0,5 kWh je kWp beantragter Engpassleistung erforderlich, maximal 50 kWh werden gefördert.
  • Gesamtförderung maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten.

Rechenbeispiel

Eine 20-kWp-Anlage fällt in Kategorie B mit 140 Euro/kWp und ergibt 20 x 140 = 2.800 Euro PV-Förderung. Ein Speicher mit 10 kWh kommt bei 150 Euro/kWh auf 10 x 150 = 1.500 Euro. Zusammen ergibt das 4.300 Euro Zuschuss. Die mindestens erforderliche Speichergröße liegt bei 0,5 kWh je kWp, also bei 20 kWp mindestens 10 kWh; gefördert werden maximal 50 kWh. Der Gesamtzuschuss bleibt zudem mit maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten begrenzt.

Fristen & Antragstellung

Die Ticketziehung erfolgt online während der Fördercalls, die jeweils 2 Wochen geöffnet sind. Inbetriebnahmefrist nach Vertragsabschluss: 6 Monate für Anlagen bis 100 kWp, 12 Monate für Anlagen über 100 kWp.

  1. 1Online-Ticketziehung während eines geöffneten Fördercalls (jeweils 2 Wochen).
  2. 2Reihung in den Kategorien A und B nach Zeitpunkt der Ticketziehung.
  3. 3Reihung in den Kategorien C und D primär nach Förderbedarf in Euro/kWp, bei Gleichstand nach Ticketziehungszeitpunkt.
  4. 4Inbetriebnahme innerhalb der Frist (6 bzw. 12 Monate).
  5. 5Registrierung der Anlage in der Herkunftsnachweisdatenbank der e-Control.
  6. 6Endabrechnung und Auszahlung.
Erforderliche Unterlagen
  • · Alle Rechnungen mit Zahlungsbelegen (Barzahlung ausgeschlossen)
  • · Fotos der installierten Anlage
  • · Prüfprotokoll eines zertifizierten Unternehmens

Für wen sich das besonders lohnt

Geeignet für Betriebe, die eine PV-Anlage neu errichten und idealerweise mit einem Speicher kombinieren. Kleinere Anlagen bis 20 kWp (Kategorien A und B) werden nach Zeitpunkt der Ticketziehung gereiht, hier zählt schnelles Handeln beim Fördercall. Größere Anlagen über 20 kWp (Kategorien C und D) werden primär nach dem Förderbedarf in Euro/kWp gereiht.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der EAG-Investitionszuschuss für PV und Speicher?
Die Fördersätze sind nach Anlagengröße gestaffelt: 150 Euro/kWp (0 bis 10 kWp), 140 Euro/kWp (über 10 bis 20 kWp), maximal 130 Euro/kWp (über 20 bis 100 kWp) und maximal 120 Euro/kWp (über 100 kWp). Für Stromspeicher gelten 150 Euro/kWh. Insgesamt werden maximal 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten gefördert.
Welche Voraussetzungen gelten für die Speicherförderung?
Der Speicher muss mindestens über eine Kapazität von 0,5 kWh je kWp beantragter Engpassleistung verfügen. Gefördert werden maximal 50 kWh pro Anlage mit 150 Euro/kWh.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt über eine Online-Ticketziehung während der Fördercalls, die jeweils 2 Wochen geöffnet sind. Vor Antragstellung müssen die Anlagengröße festgelegt, alle Genehmigungen vorliegen und ein Angebot für den Einspeisezählpunkt vom Netzbetreiber vorhanden sein.
Welche Fristen sind zu beachten?
Der Arbeitsbeginn darf nicht vor dem 21.04.2022 liegen. Nach Vertragsabschluss muss die Inbetriebnahme innerhalb von 6 Monaten (Anlagen bis 100 kWp) bzw. 12 Monaten (Anlagen über 100 kWp) erfolgen.
Wie werden die Anträge gereiht?
In den Kategorien A und B (bis 20 kWp) erfolgt die Reihung nach dem Zeitpunkt der Ticketziehung. In den Kategorien C und D (über 20 kWp) wird primär nach dem Förderbedarf in Euro/kWp gereiht, bei Gleichstand nach dem Ticketziehungszeitpunkt.
Welche Unterlagen sind für die Endabrechnung nötig?
Erforderlich sind alle Rechnungen mit Zahlungsbelegen (Barzahlung ist ausgeschlossen), Fotos der installierten Anlage sowie das Prüfprotokoll eines zertifizierten Unternehmens.
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Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.