Mietförderung Reininghaus & Smart City
Mietkostenzuschuss für die Ansiedlung in den Sockelzonen von Reininghaus und Smart City.
Die Stadt Graz fördert die Nettomiete für Kleinst- und Kleinunternehmen, die sich in den Sockelzonen der Quartiere Reininghaus oder Smart City ansiedeln. Übernommen werden 50 % der Nettomietkosten für maximal 12 Monate, gedeckelt mit insgesamt 5.000 €. Anerkannt werden dabei monatliche Nettomietkosten bis zu 12 €/m². Voraussetzung ist ein klimafreundliches, nachhaltiges und innovatives Geschäftsmodell sowie ein im Antragsjahr unterzeichneter Mietvertrag.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten (Kleinst- und Kleinunternehmen)
- Geschäftsmodell orientiert sich an den Leitbegriffen klimafreundlich, nachhaltig und innovativ
- Ansiedlung in den Sockelzonen der Quartiere Reininghaus oder Smart City
- Gültige Gewerbeberechtigung
- Gültig abgeschlossener Mietvertrag, im Jahr der Antragstellung unterzeichnet
Was wird gefördert?
- Nettomiete gewerblicher Flächen für die Betriebstätigkeit
- Betriebskosten
- Mieterhöhungen innerhalb der Förderlaufzeit
Konditionen im Detail
- Förderquote: 50 % der Nettomietkosten
- Maximale Förderhöhe: 5.000 €
- Anerkannte Nettomiete: bis max. 12 €/m² pro Monat
- Förderdauer: maximal 12 Monate
- Unternehmensgröße: maximal 50 Beschäftigte
Rechenbeispiel
Sie mieten in der Sockelzone eine Fläche von 60 m² zu einer Nettomiete von 12 €/m² pro Monat, also 720 € monatlich. Gefördert werden 50 % davon, das sind 360 € pro Monat. Über die maximale Förderdauer von 12 Monaten ergeben sich 4.320 €. Dieser Betrag liegt unter dem Deckel von 5.000 €, daher werden die vollen 4.320 € ausbezahlt. Liegt Ihre tatsächliche Nettomiete über 12 €/m², wird trotzdem nur bis zu diesem Satz angerechnet.
Fristen & Antragstellung
Die Förderung wird ab dem Antragsdatum gewährt, eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Das Programm läuft bis 31.12.2027.
- 1Antragstellung ausschließlich online über das E-Government-Formular
- 2Förderung gilt ab Antragsdatum (keine rückwirkende Gewährung)
- 3Beschluss durch das zuständige Kollegialorgan
- 4Auszahlung nach Beschluss
- 5Nachweis der Mietzahlungen nach dem Förderungszeitraum
- · Gültig abgeschlossener, im Jahr der Antragstellung unterzeichneter Mietvertrag
- · Unternehmensbeschreibung zur Erfüllung der Förderkriterien
- · Unternehmenskonzept mit Rentabilitätsnachweis
Für wen sich das besonders lohnt
Besonders geeignet ist die Förderung für Gründerinnen und Gründer sowie junge Kleinunternehmen, die eine gewerbliche Fläche in den neuen Stadtentwicklungsgebieten Reininghaus oder Smart City beziehen wollen. Wer ein klimafreundliches, nachhaltiges oder innovatives Geschäftsmodell verfolgt und höchstens 50 Beschäftigte hat, kann die monatliche Mietbelastung in der Anlaufphase spürbar senken. Für Betriebe außerhalb dieser beiden Quartiere kommt die Förderung nicht in Frage.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Mietförderung für Reininghaus und Smart City?
Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?
Werden auch Betriebskosten gefördert?
Kann ich die Förderung rückwirkend beantragen?
Über welchen Zeitraum läuft das Förderprogramm?
Welche Unterlagen muss ich für den Antrag vorlegen?
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.