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Stadt Graz Zuschuss

Mietförderung Reininghaus & Smart City

Mietkostenzuschuss für die Ansiedlung in den Sockelzonen von Reininghaus und Smart City.

Fördergeber
Stadt Graz
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
50 % der Nettomiete, bis 5.000 €
Förderquote
50 % der Nettomietkosten, gedeckelt mit max. 5.000 € insgesamt. Anerkannt werden monatliche Nettomietkosten bis zu max. 12 €/m².
Laufzeit
Förderung der Nettomiete für maximal 12 Monate. Das Programm läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2027.
Stand
Richtlinie 2026-2027

Die Stadt Graz fördert die Nettomiete für Kleinst- und Kleinunternehmen, die sich in den Sockelzonen der Quartiere Reininghaus oder Smart City ansiedeln. Übernommen werden 50 % der Nettomietkosten für maximal 12 Monate, gedeckelt mit insgesamt 5.000 €. Anerkannt werden dabei monatliche Nettomietkosten bis zu 12 €/m². Voraussetzung ist ein klimafreundliches, nachhaltiges und innovatives Geschäftsmodell sowie ein im Antragsjahr unterzeichneter Mietvertrag.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten (Kleinst- und Kleinunternehmen)
  • Geschäftsmodell orientiert sich an den Leitbegriffen klimafreundlich, nachhaltig und innovativ
  • Ansiedlung in den Sockelzonen der Quartiere Reininghaus oder Smart City
  • Gültige Gewerbeberechtigung
  • Gültig abgeschlossener Mietvertrag, im Jahr der Antragstellung unterzeichnet

Was wird gefördert?

  • Nettomiete gewerblicher Flächen für die Betriebstätigkeit
Nicht förderbar
  • Betriebskosten
  • Mieterhöhungen innerhalb der Förderlaufzeit

Konditionen im Detail

  • Förderquote: 50 % der Nettomietkosten
  • Maximale Förderhöhe: 5.000 €
  • Anerkannte Nettomiete: bis max. 12 €/m² pro Monat
  • Förderdauer: maximal 12 Monate
  • Unternehmensgröße: maximal 50 Beschäftigte

Rechenbeispiel

Sie mieten in der Sockelzone eine Fläche von 60 m² zu einer Nettomiete von 12 €/m² pro Monat, also 720 € monatlich. Gefördert werden 50 % davon, das sind 360 € pro Monat. Über die maximale Förderdauer von 12 Monaten ergeben sich 4.320 €. Dieser Betrag liegt unter dem Deckel von 5.000 €, daher werden die vollen 4.320 € ausbezahlt. Liegt Ihre tatsächliche Nettomiete über 12 €/m², wird trotzdem nur bis zu diesem Satz angerechnet.

Fristen & Antragstellung

Die Förderung wird ab dem Antragsdatum gewährt, eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Das Programm läuft bis 31.12.2027.

  1. 1Antragstellung ausschließlich online über das E-Government-Formular
  2. 2Förderung gilt ab Antragsdatum (keine rückwirkende Gewährung)
  3. 3Beschluss durch das zuständige Kollegialorgan
  4. 4Auszahlung nach Beschluss
  5. 5Nachweis der Mietzahlungen nach dem Förderungszeitraum
Erforderliche Unterlagen
  • · Gültig abgeschlossener, im Jahr der Antragstellung unterzeichneter Mietvertrag
  • · Unternehmensbeschreibung zur Erfüllung der Förderkriterien
  • · Unternehmenskonzept mit Rentabilitätsnachweis

Für wen sich das besonders lohnt

Besonders geeignet ist die Förderung für Gründerinnen und Gründer sowie junge Kleinunternehmen, die eine gewerbliche Fläche in den neuen Stadtentwicklungsgebieten Reininghaus oder Smart City beziehen wollen. Wer ein klimafreundliches, nachhaltiges oder innovatives Geschäftsmodell verfolgt und höchstens 50 Beschäftigte hat, kann die monatliche Mietbelastung in der Anlaufphase spürbar senken. Für Betriebe außerhalb dieser beiden Quartiere kommt die Förderung nicht in Frage.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Mietförderung für Reininghaus und Smart City?
Gefördert werden 50 % der Nettomietkosten für maximal 12 Monate, gedeckelt mit insgesamt 5.000 €. Anerkannt werden Nettomietkosten bis zu maximal 12 €/m² pro Monat.
Welche Unternehmen sind antragsberechtigt?
Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten, deren Geschäftsmodell sich an den Leitbegriffen klimafreundlich, nachhaltig und innovativ orientiert und die sich in den Sockelzonen der Quartiere Reininghaus oder Smart City ansiedeln. Eine gültige Gewerbeberechtigung ist erforderlich.
Werden auch Betriebskosten gefördert?
Nein. Gefördert wird ausschließlich die Nettomiete gewerblicher Flächen. Betriebskosten und Mieterhöhungen innerhalb der Laufzeit werden nicht berücksichtigt.
Kann ich die Förderung rückwirkend beantragen?
Nein. Die Förderung gilt ab dem Antragsdatum, eine rückwirkende Gewährung ist ausgeschlossen. Der Antrag erfolgt ausschließlich online über das E-Government-Formular.
Über welchen Zeitraum läuft das Förderprogramm?
Das Programm läuft vom 01.01.2026 bis 31.12.2027. Die Nettomiete wird je Unternehmen für maximal 12 Monate gefördert.
Welche Unterlagen muss ich für den Antrag vorlegen?
Erforderlich sind ein gültig abgeschlossener, im Jahr der Antragstellung unterzeichneter Mietvertrag, eine Unternehmensbeschreibung zur Erfüllung der Förderkriterien sowie ein Unternehmenskonzept mit Rentabilitätsnachweis.
Zum offiziellen Programm bei Stadt Graz

Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.