Pop-up-Store / Zwischennutzung
Zuschuss für die temporäre Nutzung leerstehender Geschäftslokale.
Die Stadt Graz fördert temporäre Pop-up-Nutzungen leerstehender Flächen im gesamten Stadtgebiet. Übernommen werden 75 % der anrechenbaren Kosten, maximal 1.500 €. Förderfähig sind Raumkosten, Betriebskosten der Fläche, Gestaltungskosten und Werbekosten. Voraussetzung sind eine Nutzungsdauer von mindestens zwei Wochen und eine Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer der Fläche.
Wer wird gefördert?
- Temporäre Zwischennutzung einer Fläche im Stadtgebiet Graz
- Nutzungsdauer von mindestens zwei Wochen
- Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer der Fläche
Was wird gefördert?
- Raumkosten
- Betriebskosten der Fläche
- Gestaltungskosten
- Werbekosten
- Eigenleistungen
- Wareneinsatz
- Steuerberatung
- Rechtsberatung
- Kassasysteme
- Personalkosten
Konditionen im Detail
- Förderquote: 75 % der anrechenbaren Kosten
- Maximale Förderhöhe: 1.500 €
- Mindestnutzungsdauer: zwei Wochen
Rechenbeispiel
Für Ihre zweiwöchige Zwischennutzung kalkulieren Sie 1.600 € an anrechenbaren Kosten: Raummiete, Betriebskosten der Fläche, Gestaltung und Werbung. Gefördert werden 75 % davon, das sind 1.200 €. Diesen Betrag erhalten Sie, weil er unter dem Deckel von 1.500 € liegt. Steigen die anrechenbaren Kosten auf 2.000 €, ergäben 75 % zwar 1.500 € - mehr als die maximale Förderhöhe wird jedoch nicht ausbezahlt.
Fristen & Antragstellung
Der Antrag ist vor der Eröffnung des Pop-ups und vor dem Anfallen etwaiger Kosten einzureichen. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2027.
- 1Antragstellung elektronisch vor Eröffnung des Pop-ups
- 2Bewertung anhand der Kriterien Innovation, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Regionalität und Stärkung des Straßenzuges
- 3Umsetzung der Zwischennutzung über mindestens zwei Wochen
- · Elektronisches Antragsformular
- · Ausführliche Projektbeschreibung mit Bezug auf die Ausschreibung
- · Finanzplan mit kalkulierten Kosten
- · Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer
Für wen sich das besonders lohnt
Die Förderung richtet sich an alle, die eine leerstehende Geschäftsfläche befristet bespielen wollen - vom Test eines neuen Geschäftsmodells über saisonale Verkaufsflächen bis zu kreativen Zwischennutzungen. Bewertet werden die Anträge unter anderem nach Innovation, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Regionalität und der Stärkung des jeweiligen Straßenzuges. Damit eignet sich das Programm besonders für Konzepte, die einen leerstehenden Standort beleben und eine Einkaufsstraße aufwerten.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für einen Pop-up-Store in Graz?
Wie lange muss ein Pop-up mindestens geöffnet sein?
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Nach welchen Kriterien werden die Anträge bewertet?
Welche Unterlagen brauche ich für die Pop-up-Förderung?
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.