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Stadt Graz Zuschuss

Pop-up-Store / Zwischennutzung

Zuschuss für die temporäre Nutzung leerstehender Geschäftslokale.

Fördergeber
Stadt Graz
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
75 %, bis 1.500 €
Förderquote
75 % der anrechenbaren Kosten, max. 1.500 €.
Laufzeit
Die Pop-up-Nutzung muss über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen erfolgen. Die Sonderrichtlinie gilt vom 01.01.2026 bis 31.12.2027.
Stand
Richtlinie 2026-2027

Die Stadt Graz fördert temporäre Pop-up-Nutzungen leerstehender Flächen im gesamten Stadtgebiet. Übernommen werden 75 % der anrechenbaren Kosten, maximal 1.500 €. Förderfähig sind Raumkosten, Betriebskosten der Fläche, Gestaltungskosten und Werbekosten. Voraussetzung sind eine Nutzungsdauer von mindestens zwei Wochen und eine Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer der Fläche.

Wer wird gefördert?

  • Temporäre Zwischennutzung einer Fläche im Stadtgebiet Graz
  • Nutzungsdauer von mindestens zwei Wochen
  • Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer der Fläche

Was wird gefördert?

  • Raumkosten
  • Betriebskosten der Fläche
  • Gestaltungskosten
  • Werbekosten
Nicht förderbar
  • Eigenleistungen
  • Wareneinsatz
  • Steuerberatung
  • Rechtsberatung
  • Kassasysteme
  • Personalkosten

Konditionen im Detail

  • Förderquote: 75 % der anrechenbaren Kosten
  • Maximale Förderhöhe: 1.500 €
  • Mindestnutzungsdauer: zwei Wochen

Rechenbeispiel

Für Ihre zweiwöchige Zwischennutzung kalkulieren Sie 1.600 € an anrechenbaren Kosten: Raummiete, Betriebskosten der Fläche, Gestaltung und Werbung. Gefördert werden 75 % davon, das sind 1.200 €. Diesen Betrag erhalten Sie, weil er unter dem Deckel von 1.500 € liegt. Steigen die anrechenbaren Kosten auf 2.000 €, ergäben 75 % zwar 1.500 € - mehr als die maximale Förderhöhe wird jedoch nicht ausbezahlt.

Fristen & Antragstellung

Der Antrag ist vor der Eröffnung des Pop-ups und vor dem Anfallen etwaiger Kosten einzureichen. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Die Richtlinie gilt bis 31.12.2027.

  1. 1Antragstellung elektronisch vor Eröffnung des Pop-ups
  2. 2Bewertung anhand der Kriterien Innovation, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Regionalität und Stärkung des Straßenzuges
  3. 3Umsetzung der Zwischennutzung über mindestens zwei Wochen
Erforderliche Unterlagen
  • · Elektronisches Antragsformular
  • · Ausführliche Projektbeschreibung mit Bezug auf die Ausschreibung
  • · Finanzplan mit kalkulierten Kosten
  • · Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer

Für wen sich das besonders lohnt

Die Förderung richtet sich an alle, die eine leerstehende Geschäftsfläche befristet bespielen wollen - vom Test eines neuen Geschäftsmodells über saisonale Verkaufsflächen bis zu kreativen Zwischennutzungen. Bewertet werden die Anträge unter anderem nach Innovation, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Regionalität und der Stärkung des jeweiligen Straßenzuges. Damit eignet sich das Programm besonders für Konzepte, die einen leerstehenden Standort beleben und eine Einkaufsstraße aufwerten.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für einen Pop-up-Store in Graz?
Gefördert werden 75 % der anrechenbaren Kosten, maximal 1.500 €. Förderfähig sind Raumkosten, Betriebskosten der Fläche, Gestaltungskosten und Werbekosten.
Wie lange muss ein Pop-up mindestens geöffnet sein?
Die Zwischennutzung muss über einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen erfolgen.
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Nicht förderfähig sind Eigenleistungen, Wareneinsatz, Steuerberatung, Rechtsberatung, Kassasysteme und Personalkosten.
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Der Antrag ist elektronisch vor der Eröffnung des Pop-ups und vor dem Anfallen etwaiger Kosten einzureichen. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
Nach welchen Kriterien werden die Anträge bewertet?
Bewertet werden die Anträge anhand der Kriterien Innovation, Nachhaltigkeit, Wirtschaftlichkeit, Regionalität und Stärkung des Straßenzuges.
Welche Unterlagen brauche ich für die Pop-up-Förderung?
Einzureichen sind das elektronische Antragsformular, eine ausführliche Projektbeschreibung mit Bezug auf die Ausschreibung, ein Finanzplan mit kalkulierten Kosten sowie eine Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer der Fläche.
Zum offiziellen Programm bei Stadt Graz

Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.