Umweltförderung - Wärmepumpe (< 100 kW)
Investitionszuschuss für den Heizungstausch auf eine Wärmepumpe unter 100 kW.
Die Umweltförderung im Inland der KPC fördert den Ersatz eines fossilen Heizungssystems durch eine Wärmepumpe mit weniger als 100 kW thermischer Leistung. Vergeben wird ein Pauschalsatz: 7.500 Euro für Anlagen bis 50 kW, darüber 100 Euro je weiterem kW. Die Gesamtförderung ist mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Die Antragstellung erfolgt nach Projektabschluss über das Online-Portal meinefoerderung.at.
Wer wird gefördert?
- Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sind förderberechtigt. Auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen können einreichen.
- Gefördert wird der Ersatz eines fossilen Heizungssystems (Öl, Gas, Kohle, Koks oder Strom) durch eine Wärmepumpe.
- Die thermische Leistung der neu errichteten Anlage muss unter 100 kW liegen.
- Die Wärmepumpe muss überwiegend zum Heizbetrieb eingesetzt werden.
- Vergabe als 'De-minimis'-Beihilfe (maximal 300.000 Euro pro Betrieb innerhalb von drei Jahren).
Was wird gefördert?
- Wärmepumpe (Luft/Wasser, Wasser/Wasser, Sole/Wasser, Abluft/Wasser)
- Wärmequellenanlage
- Heizungsintegration
- Pufferspeicher
- Anlagenregelung
- elektrische Installation
- Planung, Montage, Demontage und Entsorgungskosten
- Heizungsanlagen in Neubauten
- Ersatz von nicht fossilen Heizungsanlagen
- Wärmepumpen, die überwiegend zur Kälteerzeugung eingesetzt werden
- gasbetriebene Wärmepumpen
Konditionen im Detail
- Pauschale für Wärmepumpen bei Anlagen bis 50 kW: 7.500 Euro.
- Anlagen über 50 kW und unter 100 kW: zusätzlich 100 Euro je weiterem kW.
- Gesamtförderung maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten.
- Für Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einem GWP-Wert zwischen 150 und 750 reduziert sich bei Monoblockgeräten bis 50 kW und Splitgeräten bis 12 kW die ermittelte Förderung um 20 Prozent.
Rechenbeispiel
Für eine Wärmepumpe mit 40 kW gilt die Pauschale für Anlagen bis 50 kW von 7.500 Euro. Bei einer Anlage mit 70 kW kommen für die 20 kW über 50 kW jeweils 100 Euro hinzu, also 20 x 100 = 2.000 Euro zusätzlich, das ergibt 9.500 Euro. Die so ermittelte Förderung bleibt in jedem Fall mit maximal 30 Prozent der förderungsfähigen Investitionskosten begrenzt. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit GWP-Wert zwischen 150 und 750 reduziert sich die ermittelte Förderung bei Monoblockgeräten bis 50 kW und Splitgeräten bis 12 kW um 20 Prozent.
Fristen & Antragstellung
Antragstellung nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch sechs Monate nach Rechnungslegung.
- 1Antragstellung über das Online-Portal (meinefoerderung.at) nach Projektabschluss.
- 2Beurteilung und Genehmigung.
- 3Auszahlungsschreiben und Überweisung.
- 4Statusverfolgung unter 'Meine Förderung' möglich.
- · Ausgefülltes Formular zur Förderungsabrechnung
- · Rechnungskopien mit detaillierter Rechnungsaufgliederung der förderungsfähigen Kosten
- · De-Minimis Erklärung
Für wen sich das besonders lohnt
Geeignet für Betriebe und Organisationen, die ein bestehendes fossiles Heizungssystem (Öl, Gas, Kohle, Koks oder Strom) auf eine Wärmepumpe umstellen. Auch Vereine und konfessionelle Einrichtungen können einreichen. Die Förderung gilt nur für den Heizbetrieb, nicht für Neubauten, nicht für den Ersatz nicht fossiler Anlagen und nicht für überwiegend zur Kälteerzeugung genutzte oder gasbetriebene Wärmepumpen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe unter 100 kW?
Was wird gefördert?
Was wird nicht gefördert?
Wann muss der Antrag gestellt werden?
Wie wirkt sich der GWP-Wert auf die Förderung aus?
Welche Obergrenze gilt als De-minimis-Beihilfe?
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.