Umweltförderung - Energiesparmaßnahmen
Investitionszuschuss für Effizienz, Abwärmenutzung und Prozessoptimierung.
Die Umweltförderung im Inland der KPC fördert betriebliche Energiesparmaßnahmen mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten, kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Zuschlag von 10 Prozentpunkten und damit bis zu 50 Prozent. Förderbar sind unter anderem Effizienzsteigerungen an Prozessen und Anlagen, Wärmerückgewinnung und Heizungsoptimierungen. Die Investitionskosten müssen mindestens 10.000 Euro und gleichzeitig unter 1,0 Mio. Euro betragen. Der Antrag ist vor der ersten Bestellung, Lieferung oder dem Baubeginn zu stellen.
Wer wird gefördert?
- Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sind förderberechtigt. Auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und österreichische Gemeinden können einreichen.
- Die Investitionskosten müssen mindestens 10.000 Euro und gleichzeitig unter 1,0 Mio. Euro betragen.
- Antragstellung vor der ersten Bestellung, Lieferung oder dem Baubeginn.
Was wird gefördert?
- Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen
- Wärmerückgewinnungen an Kälte- und Lüftungsanlagen (über 100 kW)
- Wärmerückgewinnungen aus ungenutzten Wärmeströmen und Wärmepumpen
- Heizungsoptimierungen mit mindestens 10 Prozent Energieeinsparung
- Freecooling-Systeme
- Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.
Konditionen im Detail
- Förderquote: 40 Prozent der förderfähigen Kosten.
- Zuschlag für kleine und mittlere Unternehmen: 10 Prozentpunkte (Gesamtquote bis 50 Prozent).
- Förderungsobergrenze: 5 Millionen Euro pro Projekt.
- Mindestinvestition: 10.000 Euro, Höchstgrenze unter 1,0 Mio. Euro.
Rechenbeispiel
Ein kleines Unternehmen investiert 80.000 Euro in eine Wärmerückgewinnung samt Planung und Montage. Bei der Basisquote von 40 Prozent ergäbe das 32.000 Euro. Mit dem KMU-Zuschlag von 10 Prozentpunkten steigt die Quote auf 50 Prozent und damit der Zuschuss auf 40.000 Euro. Die Investition liegt über der Mindestgrenze von 10.000 Euro und unter der Höchstgrenze von 1,0 Mio. Euro, die Förderung bleibt weit unter der Obergrenze von 5 Millionen Euro pro Projekt.
Fristen & Antragstellung
Antragstellung vor der ersten Bestellung, Lieferung oder dem Baubeginn. Endabrechnung bis spätestens 6 Monate nach Projektabschluss.
- · Technische Beschreibung mit Vorher-Nachher-Darstellung
- · Ausgefülltes Datenblatt
- · Angebote und Kostenvoranschläge
- · Energieeinsparungsdarstellung
- · Ab 150.000 Euro: kontrafaktisches Szenario
- · Ab 500.000 Euro: Bericht des Kreditinstituts
Für wen sich das besonders lohnt
Besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen, die durch den Zuschlag auf bis zu 50 Prozent Förderquote kommen. Auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und österreichische Gemeinden können einreichen. Geeignet für Investitionen ab 10.000 Euro bis knapp unter 1,0 Mio. Euro, etwa Wärmerückgewinnung an Kälte- und Lüftungsanlagen über 100 kW oder Heizungsoptimierungen mit mindestens 10 Prozent Energieeinsparung.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung für Energiesparmaßnahmen?
Wer ist förderberechtigt?
Welche Investitionsgrenzen gelten?
Welche Fristen sind zu beachten?
Welche Maßnahmen sind förderbar?
Welche zusätzlichen Unterlagen sind bei größeren Projekten nötig?
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.