graz.biz Das Wirtschaftsportal für Graz
KPC Investitionszuschuss

Umweltförderung - Energiesparmaßnahmen

Investitionszuschuss für Effizienz, Abwärmenutzung und Prozessoptimierung.

Fördergeber
KPC
Förderart
Investitionszuschuss
Förderhöhe
Investitionsvolumen ab 10.000 €
Förderquote
40 Prozent der förderfähigen Kosten, für kleine und mittlere Unternehmen ein Zuschlag von 10 Prozentpunkten (insgesamt bis 50 Prozent)
Stand
laufend

Die Umweltförderung im Inland der KPC fördert betriebliche Energiesparmaßnahmen mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten, kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Zuschlag von 10 Prozentpunkten und damit bis zu 50 Prozent. Förderbar sind unter anderem Effizienzsteigerungen an Prozessen und Anlagen, Wärmerückgewinnung und Heizungsoptimierungen. Die Investitionskosten müssen mindestens 10.000 Euro und gleichzeitig unter 1,0 Mio. Euro betragen. Der Antrag ist vor der ersten Bestellung, Lieferung oder dem Baubeginn zu stellen.

Wer wird gefördert?

  • Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sind förderberechtigt. Auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und österreichische Gemeinden können einreichen.
  • Die Investitionskosten müssen mindestens 10.000 Euro und gleichzeitig unter 1,0 Mio. Euro betragen.
  • Antragstellung vor der ersten Bestellung, Lieferung oder dem Baubeginn.

Was wird gefördert?

  • Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen
  • Wärmerückgewinnungen an Kälte- und Lüftungsanlagen (über 100 kW)
  • Wärmerückgewinnungen aus ungenutzten Wärmeströmen und Wärmepumpen
  • Heizungsoptimierungen mit mindestens 10 Prozent Energieeinsparung
  • Freecooling-Systeme
  • Neben der Anlage werden auch Planung und Montage als förderungsfähige Kosten anerkannt.

Konditionen im Detail

  • Förderquote: 40 Prozent der förderfähigen Kosten.
  • Zuschlag für kleine und mittlere Unternehmen: 10 Prozentpunkte (Gesamtquote bis 50 Prozent).
  • Förderungsobergrenze: 5 Millionen Euro pro Projekt.
  • Mindestinvestition: 10.000 Euro, Höchstgrenze unter 1,0 Mio. Euro.

Rechenbeispiel

Ein kleines Unternehmen investiert 80.000 Euro in eine Wärmerückgewinnung samt Planung und Montage. Bei der Basisquote von 40 Prozent ergäbe das 32.000 Euro. Mit dem KMU-Zuschlag von 10 Prozentpunkten steigt die Quote auf 50 Prozent und damit der Zuschuss auf 40.000 Euro. Die Investition liegt über der Mindestgrenze von 10.000 Euro und unter der Höchstgrenze von 1,0 Mio. Euro, die Förderung bleibt weit unter der Obergrenze von 5 Millionen Euro pro Projekt.

Fristen & Antragstellung

Antragstellung vor der ersten Bestellung, Lieferung oder dem Baubeginn. Endabrechnung bis spätestens 6 Monate nach Projektabschluss.

Erforderliche Unterlagen
  • · Technische Beschreibung mit Vorher-Nachher-Darstellung
  • · Ausgefülltes Datenblatt
  • · Angebote und Kostenvoranschläge
  • · Energieeinsparungsdarstellung
  • · Ab 150.000 Euro: kontrafaktisches Szenario
  • · Ab 500.000 Euro: Bericht des Kreditinstituts

Für wen sich das besonders lohnt

Besonders geeignet für kleine und mittlere Unternehmen, die durch den Zuschlag auf bis zu 50 Prozent Förderquote kommen. Auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen und österreichische Gemeinden können einreichen. Geeignet für Investitionen ab 10.000 Euro bis knapp unter 1,0 Mio. Euro, etwa Wärmerückgewinnung an Kälte- und Lüftungsanlagen über 100 kW oder Heizungsoptimierungen mit mindestens 10 Prozent Energieeinsparung.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung für Energiesparmaßnahmen?
Gefördert werden 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen Zuschlag von 10 Prozentpunkten, also bis zu 50 Prozent. Die Förderungsobergrenze liegt bei 5 Millionen Euro pro Projekt.
Wer ist förderberechtigt?
Alle Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen. Darüber hinaus können auch Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie österreichische Gemeinden einreichen.
Welche Investitionsgrenzen gelten?
Die Investitionskosten müssen mindestens 10.000 Euro betragen und gleichzeitig unter 1,0 Mio. Euro liegen.
Welche Fristen sind zu beachten?
Der Antrag muss vor der ersten Bestellung, Lieferung oder dem Baubeginn gestellt werden. Die Endabrechnung ist bis spätestens 6 Monate nach Projektabschluss einzureichen.
Welche Maßnahmen sind förderbar?
Förderbar sind Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen, Wärmerückgewinnungen an Kälte- und Lüftungsanlagen über 100 kW, Wärmerückgewinnungen aus ungenutzten Wärmeströmen und Wärmepumpen, Heizungsoptimierungen mit mindestens 10 Prozent Energieeinsparung sowie Freecooling-Systeme. Neben der Anlage zählen auch Planung und Montage zu den förderungsfähigen Kosten.
Welche zusätzlichen Unterlagen sind bei größeren Projekten nötig?
Ab 150.000 Euro ist ein kontrafaktisches Szenario einzureichen, ab 500.000 Euro zusätzlich ein Bericht des Kreditinstituts. Grundlage bilden in jedem Fall die technische Beschreibung mit Vorher-Nachher-Darstellung, das ausgefüllte Datenblatt, Angebote sowie die Energieeinsparungsdarstellung.
Zum offiziellen Programm bei KPC

Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.