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SFG Zuschuss

Welt!Markt

Die steirische Ergänzung zur Exportförderung - für Messen und Markterschließung.

Fördergeber
SFG
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
bis 60 %, bis 16.000 € (Fernmärkte)
Förderquote
Bis zu 60% der anrechenbaren Projektkosten (maximal 50% Basisförderung plus 10% Bonus für Projekte in Fokusregionen).
Stand
laufend

Welt!Markt unterstützt steirische Klein- und Mittelbetriebe bei der Erschließung internationaler Märkte. Gefördert werden bis zu 60 Prozent der anrechenbaren Projektkosten: maximal 50 Prozent Basisförderung plus 10 Prozent Bonus für Projekte in Fokusregionen. Die anrechenbaren Kosten sind für Europa mit 8.000 Euro und für Fernmärkte mit 16.000 Euro gedeckelt. Förderbar sind Messeauftritte im Ausland, die Teilnahme an internationalen Ausschreibungen und Markterschließung.

Wer wird gefördert?

  • Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen
  • Produktionsbetriebe und unternehmensbezogene Dienstleister
  • Architektur- und Ingenieurbüros
  • Antrag vor Projektbeginn einreichen erforderlich

Was wird gefördert?

  • Messeauftritte im Ausland
  • Wettbewerbsteilnahme bei internationalen Ausschreibungen
  • Markterschließung
Nicht förderbar
  • Großunternehmen
  • Unternehmen außerhalb der SFG-Zielgruppe

Konditionen im Detail

  • Förderquote: bis zu 60% (maximal 50% Basisförderung plus 10% Bonus für Fokusregionen)
  • Maximal anrechenbare Projektkosten Europa: 8.000 Euro
  • Maximal anrechenbare Projektkosten Fernmärkte: 16.000 Euro
  • Förderung maximal zweimal pro Kalenderjahr nutzbar
  • Nur Kosten nach Antrageingang sind förderbar

Rechenbeispiel

Ein Betrieb nimmt an einer Messe in einem Fernmarkt teil. Hier sind maximal 16.000 Euro an Projektkosten anrechenbar. Liegt das Projekt in einer Fokusregion, greift die Höchstquote von 60 Prozent, also ein Zuschuss von bis zu 9.600 Euro. Ohne Fokusregion-Bonus gelten 50 Prozent, das ergibt bis zu 8.000 Euro. Bei einem Europa-Projekt sind maximal 8.000 Euro anrechenbar, woraus sich bei 60 Prozent bis zu 4.800 Euro ergeben.

Fristen & Antragstellung

  1. 1Beratung mit den ExpertInnen
  2. 2Online-Antrag über das Förderungsportal
  3. 3Projektprüfung durch die SFG
  4. 4Mitteilung des Anrechnungsstichtags
  5. 5Projektstart
  6. 6Erhalt des Fördervertrags
  7. 7Projektabschluss
  8. 8Rechnungen einreichen
  9. 9Prüfung und Auszahlung

Für wen sich das besonders lohnt

Welt!Markt eignet sich für KMU aus Produktion und unternehmensbezogenen Dienstleistungen sowie für Architektur- und Ingenieurbüros, die international expandieren wollen. Sinnvoll ist die Förderung für konkrete Exportschritte wie Auslandsmessen, internationale Ausschreibungen und Markterschließung, da sie zweimal pro Kalenderjahr genutzt werden kann. Großunternehmen und Betriebe außerhalb der SFG-Zielgruppe sind ausgeschlossen, gefördert werden nur Kosten nach Antrageingang.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung bei Welt!Markt?
Gefördert werden bis zu 60% der anrechenbaren Projektkosten: maximal 50% Basisförderung plus 10% Bonus für Projekte in Fokusregionen.
Welche Projektkosten sind maximal anrechenbar?
Für Europa sind maximal 8.000 Euro, für Fernmärkte maximal 16.000 Euro an Projektkosten anrechenbar.
Wie oft kann ich die Förderung nutzen?
Die Förderung kann maximal zweimal pro Kalenderjahr genutzt werden.
Welche Aktivitäten werden gefördert?
Förderbar sind Messeauftritte im Ausland, die Teilnahme an internationalen Ausschreibungen und Maßnahmen zur Markterschließung.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind kleinste, kleine und mittlere Produktionsbetriebe, unternehmensbezogene Dienstleister sowie Architektur- und Ingenieurbüros. Großunternehmen und Betriebe außerhalb der SFG-Zielgruppe sind ausgeschlossen.
Ab wann sind Kosten förderbar?
Förderbar sind nur Kosten, die nach dem Eingang des Antrags entstehen. Der Antrag muss vor Projektbeginn eingereicht werden.
Zum offiziellen Programm bei SFG

Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.