Basisförderung für Lehrbetriebe
Die breiteste Ausbildungsförderung - praktisch jeder Lehrbetrieb erhält sie.
Die Basisförderung unterstützt Betriebe, die Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) ausbilden. Die Höhe bemisst sich am kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommen und wird jeweils nach Ablauf eines abgeschlossenen Lehrjahres ausgezahlt. Der Antrag läuft über die zuständige Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer.
Wer wird gefördert?
- Berechtigung, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden
Was wird gefördert?
- Ausbildung eines Lehrlings über ein abgeschlossenes Lehrjahr
- Gebietskörperschaften
- Politische Parteien
- Ausbildungseinrichtungen
Konditionen im Detail
- 1. Lehrjahr: drei kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen
- 2. Lehrjahr: zwei kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen
- 3. und 4. Lehrjahr: je ein kollektivvertragliches Bruttolehrlingseinkommen
- Auszahlung jeweils nach Ablauf des betreffenden Lehrjahres
Rechenbeispiel
Ein Betrieb bildet einen Lehrling in einem dreijährigen Lehrberuf aus. Für das erste Lehrjahr gibt es drei kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen, für das zweite zwei und für das dritte eines. Über die gesamte Lehrzeit summiert sich die Basisförderung damit auf sechs Bruttolehrlingseinkommen. Bei einem vierjährigen Lehrberuf kommt im vierten Lehrjahr ein weiteres Bruttolehrlingseinkommen hinzu, in Summe also sieben. Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Ablauf des betreffenden Lehrjahres.
Fristen & Antragstellung
Antragsfrist endet drei Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres.
- 1Lehrjahr abschließen
- 2Antrag per Post, Fax oder über das elektronische Formular (LOS) bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer einreichen
- 3Prüfung durch die Lehrlingsstelle
- 4Auszahlung der Basisförderung
Für wen sich das besonders lohnt
Die Basisförderung richtet sich an alle ausbildungsberechtigten Lehrbetriebe, vom Handwerksbetrieb bis zum Industrieunternehmen. Da sich die Höhe am Bruttolehrlingseinkommen orientiert, steigt die Förderung mit dem branchenüblichen Kollektivvertrag. Ausgenommen sind Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Basisförderung für Lehrbetriebe?
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Wer kann die Basisförderung beantragen?
Wie wird der Antrag eingebracht?
Wann wird die Förderung ausgezahlt?
Welche Betriebe sind von der Förderung ausgenommen?
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.