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WKO Zuschuss

Basisförderung für Lehrbetriebe

Die breiteste Ausbildungsförderung - praktisch jeder Lehrbetrieb erhält sie.

Fördergeber
WKO
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
3 / 2 / 1 KV-Lehrlingseinkommen
Förderquote
Bemessung nach kollektivvertraglichem Bruttolehrlingseinkommen: 1. Lehrjahr drei, 2. Lehrjahr zwei, 3. und 4. Lehrjahr je ein Bruttolehrlingseinkommen.
Stand
laufend

Die Basisförderung unterstützt Betriebe, die Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) ausbilden. Die Höhe bemisst sich am kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommen und wird jeweils nach Ablauf eines abgeschlossenen Lehrjahres ausgezahlt. Der Antrag läuft über die zuständige Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer.

Wer wird gefördert?

  • Berechtigung, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden

Was wird gefördert?

  • Ausbildung eines Lehrlings über ein abgeschlossenes Lehrjahr
Nicht förderbar
  • Gebietskörperschaften
  • Politische Parteien
  • Ausbildungseinrichtungen

Konditionen im Detail

  • 1. Lehrjahr: drei kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen
  • 2. Lehrjahr: zwei kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen
  • 3. und 4. Lehrjahr: je ein kollektivvertragliches Bruttolehrlingseinkommen
  • Auszahlung jeweils nach Ablauf des betreffenden Lehrjahres

Rechenbeispiel

Ein Betrieb bildet einen Lehrling in einem dreijährigen Lehrberuf aus. Für das erste Lehrjahr gibt es drei kollektivvertragliche Bruttolehrlingseinkommen, für das zweite zwei und für das dritte eines. Über die gesamte Lehrzeit summiert sich die Basisförderung damit auf sechs Bruttolehrlingseinkommen. Bei einem vierjährigen Lehrberuf kommt im vierten Lehrjahr ein weiteres Bruttolehrlingseinkommen hinzu, in Summe also sieben. Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Ablauf des betreffenden Lehrjahres.

Fristen & Antragstellung

Antragsfrist endet drei Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres.

  1. 1Lehrjahr abschließen
  2. 2Antrag per Post, Fax oder über das elektronische Formular (LOS) bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer einreichen
  3. 3Prüfung durch die Lehrlingsstelle
  4. 4Auszahlung der Basisförderung

Für wen sich das besonders lohnt

Die Basisförderung richtet sich an alle ausbildungsberechtigten Lehrbetriebe, vom Handwerksbetrieb bis zum Industrieunternehmen. Da sich die Höhe am Bruttolehrlingseinkommen orientiert, steigt die Förderung mit dem branchenüblichen Kollektivvertrag. Ausgenommen sind Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Basisförderung für Lehrbetriebe?
Die Höhe richtet sich nach dem kollektivvertraglichen Bruttolehrlingseinkommen: drei Bruttolehrlingseinkommen im ersten, zwei im zweiten und je eines im dritten und vierten Lehrjahr.
Bis wann muss der Antrag gestellt werden?
Die Frist endet drei Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres. Die Förderung wird jeweils nach Ablauf des Lehrjahres gewährt.
Wer kann die Basisförderung beantragen?
Antragsberechtigt sind Betriebe, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz auszubilden. Ausgenommen sind Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
Wie wird der Antrag eingebracht?
Der Antrag wird per Post, Fax oder über das elektronische Formular (LOS) bei der zuständigen Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer des jeweiligen Bundeslandes eingereicht.
Wann wird die Förderung ausgezahlt?
Die Auszahlung erfolgt jeweils nach Ablauf des betreffenden Lehrjahres. Für jedes abgeschlossene Lehrjahr ist ein eigener Antrag erforderlich.
Welche Betriebe sind von der Förderung ausgenommen?
Nicht förderbar sind Gebietskörperschaften, politische Parteien und Ausbildungseinrichtungen.
Zum offiziellen Programm bei WKO

Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.