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AMS Zuschuss

EPU-Förderung erste Arbeitskraft

Unterstützung für den Sprung vom Ein-Personen-Unternehmen zum ersten Dienstgeber.

Fördergeber
AMS
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
24 % der Beitragsgrundlage, 1 Jahr
Förderquote
24 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage, das entspricht rund einem Viertel des Bruttogehalts. Die Förderung ist mit der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt.
Laufzeit
Grundsätzlich 1 Jahr. Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen wird die Förderung für die gesamte Dauer gewährt.
Stand
Stand Mai 2025

Diese AMS-Förderung richtet sich an Ein-Personen-Unternehmen, die erstmals oder erstmals wieder nach 5 Jahren eine vollversicherungspflichtige Arbeitskraft anstellen. Gefördert werden 24 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage, also rund ein Viertel des Bruttogehalts, gedeckelt mit der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage. Die Förderung läuft grundsätzlich 1 Jahr. Der Antrag muss bis spätestens 6 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses über das eAMS-Konto eingebracht werden.

Wer wird gefördert?

  • Sie sind seit mehr als 3 Monaten nach GSVG kranken- und pensionsversichert.
  • Sie beschäftigen erstmals oder erstmals wieder nach 5 Jahren eine vollversicherungspflichtige Arbeitskraft.
  • Das Arbeitsverhältnis dauert länger als 2 Monate.

Was wird gefördert?

  • Arbeitskräfte, die seit mindestens 2 Wochen beim AMS arbeitslos gemeldet sind, oder Personen unmittelbar nach Abschluss einer Ausbildung
  • Arbeitsverhältnisse mit mindestens 50 Prozent der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden
Nicht förderbar
  • Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten
  • Eltern, Kinder, Geschwister und Großeltern
  • Schwägerinnen und Schwäger sowie Stief- und Adoptivkinder
  • Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
  • Lehrlinge
  • Werkvertragsnehmerinnen und Werkvertragsnehmer
  • Neue Selbstständige und freie Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer
  • Gesellschaften nach bürgerlichem Recht

Konditionen im Detail

  • Die Förderung beträgt 24 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage, gedeckelt mit der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage.
  • Förderdauer grundsätzlich 1 Jahr, bei kürzerem Arbeitsverhältnis für die gesamte Dauer.
  • Das geförderte Arbeitsverhältnis muss mindestens 50 Prozent der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden umfassen.

Rechenbeispiel

Sie stellen als EPU Ihre erste Arbeitskraft mit einem Bruttogehalt von 2.500 Euro pro Monat ein. Die Förderung beträgt 24 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage, in diesem Fall also rund 600 Euro pro Monat. Über die grundsätzliche Förderdauer von 1 Jahr ergibt das etwa 7.200 Euro. Liegt das Bruttogehalt über der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage, wird nur bis zu dieser Grenze gefördert, der Prozentsatz bleibt aber gleich.

Fristen & Antragstellung

Der Antrag muss bis spätestens 6 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses über das eAMS-Konto gestellt werden.

  1. 1Prüfen, ob Sie als EPU und die einzustellende Person alle Bedingungen erfüllen.
  2. 2Erste vollversicherungspflichtige Arbeitskraft einstellen.
  3. 3Antrag bis spätestens 6 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses über das eAMS-Konto für Unternehmen einbringen.
  4. 4Bei Fragen den Service für Unternehmen des AMS kontaktieren.

Für wen sich das besonders lohnt

Diese Förderung ist genau auf den Schritt vom Ein-Personen-Unternehmen zum Arbeitgeber zugeschnitten. Sie eignet sich, wenn Sie zum ersten Mal oder nach mehr als 5 Jahren wieder dauerhaft jemanden anstellen. Anders als bei vielen anderen AMS-Förderungen haben Sie hier nach Arbeitsbeginn noch Zeit: Der Antrag ist bis 6 Wochen nach Start des Arbeitsverhältnisses möglich.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die EPU-Förderung für die erste Arbeitskraft?
Die Förderung beträgt 24 Prozent der allgemeinen Beitragsgrundlage, also rund ein Viertel des Bruttogehalts. Sie ist mit der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage gedeckelt.
Wie lange wird die Förderung gewährt?
Grundsätzlich für 1 Jahr. Dauert das Arbeitsverhältnis kürzer, wird die Förderung für die gesamte Dauer gewährt.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Der Antrag muss bis spätestens 6 Wochen nach Beginn des Arbeitsverhältnisses über das eAMS-Konto eingebracht werden.
Welche Personen können nicht gefördert werden?
Nicht förderbar sind nahe Angehörige wie Ehepartner, Lebensgefährten, Eltern, Kinder, Geschwister und Großeltern sowie Geschäftsführer, Lehrlinge, Werkvertragsnehmer, neue Selbstständige, freie Dienstnehmer und Gesellschaften nach bürgerlichem Recht.
Welche Voraussetzungen muss ich als EPU erfüllen?
Sie müssen seit mehr als 3 Monaten nach GSVG kranken- und pensionsversichert sein und erstmals oder erstmals wieder nach 5 Jahren eine vollversicherungspflichtige Arbeitskraft beschäftigen. Das Arbeitsverhältnis muss länger als 2 Monate dauern.
Wie viele Wochenstunden muss die neue Arbeitskraft haben?
Das geförderte Arbeitsverhältnis muss mindestens 50 Prozent der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Wochenstunden umfassen. Förderbar ist außerdem nur, wer zuvor seit mindestens 2 Wochen beim AMS arbeitslos gemeldet war oder unmittelbar nach Abschluss einer Ausbildung einsteigt.
Zum offiziellen Programm bei AMS

Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.