Gewerbebehörde Graz
Zuständig für Gewerbeanmeldung und Betriebsanlagen in Graz - das Referat Gewerbeverfahren im Magistrat Graz.
Graz ist eine Statutarstadt und führt damit die Bezirksverwaltung selbst. Die Aufgaben der Gewerbebehörde nimmt deshalb nicht eine Bezirkshauptmannschaft wahr, sondern der Magistrat Graz über das Referat 5 - Gewerbeverfahren. Die Gewerbeanmeldung ist der erste offizielle Schritt auf dem Weg zu einem eigenen Betrieb - ohne sie existiert das Gewerbe rechtlich nicht. Sie ist gleichzeitig das Signal an das Finanzamt und die Sozialversicherung (SVS), dass ein neuer Unternehmer aktiv ist. Wer in Graz ein Gewerbe anmeldet, eine Betriebsanlage genehmigen lässt oder einen Geschäftsführer bestellt, wickelt das über dieses Referat ab. Den Parteienverkehr gibt es nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Das klingt nach Hürde - ist es aber nicht: Die Anmeldung ist kostenlos, sie wird sofort wirksam, und sie kann auch über das GISA-Portal (Gewerbeinformationssystem Austria) online erfolgen. Viele Gründer delegieren diese Aufgabe gerne an die WKO Steiermark, die das Verfahren kostenlos begleitet. Danach läuft die Anmeldung bei der Behörde vollautomatisch: Das Finanzamt wird benachrichtigt, die SVS schickt die Beitragsvorschreibung, und die Gewerbeberechtigung ist im GISA eingetragen. Der häufige Gedanke "Das wird kompliziert" trifft hier nicht zu. Kompliziert wird es erst später - wenn Fragen zur Betriebsanlage auftauchen (brauche ich eine Genehmigung für meinen Betrieb?) oder zur Rechtform (sollte ich eine GmbH gründen?). Das Referat Gewerbeverfahren antwortet auf solche Fragen, klärt Zuständigkeiten und stellt Auszüge aus dem GISA aus. Die zentrale Botschaft: Die Gewerbeanmeldung ist nicht Horror-Bürokratie, sondern eine unkomplizierte, kostenlose Formsache, die eine notwendige rechtliche Grundlage schafft.
Wofür Sie Gewerbebehörde Graz brauchen
- Gewerbeanmeldung (freie und reglementierte Gewerbe)
- Gewerberechtsverfahren - Bestellung und Entfernung von Geschäftsführern, Standortverlegung, Zurücklegung der Gewerbeberechtigung
- Betriebsanlagengenehmigung für genehmigungspflichtige Betriebe
- Eintragung und Auszüge aus dem GISA (Gewerbeinformationssystem Austria)
Standort in Graz
Häufige Fragen
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der genannten Stelle.