SVS Steiermark
Träger der gesetzlichen Pflichtversicherung für Selbständige - zuständig für Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung von Gewerbetreibenden und Neuen Selbständigen in der Steiermark.
Die Sozialversicherung der Selbstständigen ist für Ihre Pflichtversicherung zuständig. Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch bei der SVS angemeldet und erhalten eine Beitragsvorschreibung. Die Höhe richtet sich nach Ihrem Einkommen: im Gründungsjahr etwa 10% des Jahreseinkommens, später reduziert (ca. 18%), abgerechnet nach Steuererklärung. Dafür bekommen Sie Krankenversicherung mit Krankengeld, Unfallversicherung und Pensionsversicherung aus einem Guss. Die SVS hat Sozialberater, die Ihnen bei Fragen helfen - zuerst die SVS-Hotline oder die Website, dann gegebenenfalls ein persönlicher Termin. Auskunft: 050 665 0-0.
Wofür Sie SVS Steiermark brauchen
- Krankenversicherung: Versicherungsschutz für Sie und mitversicherte Angehörige, Arztkosten, Spitalsaufenthalte, e-card und Wahlarztrückerstattung.
- Pensionsversicherung: Aufbau der gesetzlichen Alterspension, dazu Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension nach dem GSVG.
- Unfallversicherung: Absicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten über einen fixen Beitrag.
- Beitragsvorschreibung: vierteljährliche Vorschreibung der Beiträge auf Basis Ihres Einkommens, in den ersten drei Jahren vorläufig von der Mindestbeitragsgrundlage berechnet und später nachbemessen.
- Anmeldung nach Gewerbeanmeldung: Die Gewerbebehörde meldet die Aufnahme Ihrer Tätigkeit an die SVS, die Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag der Gewerbeberechtigung.
Standort in Graz
Häufige Fragen
Wann werde ich bei der SVS pflichtversichert?
Wie hoch ist die Versicherungsgrenze für Neue Selbständige?
Wie hoch sind die Mindestbeiträge?
Was ist die Beitragsgrundlage?
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der genannten Stelle.