SVS Steiermark
Träger der gesetzlichen Pflichtversicherung für Selbständige - zuständig für Kranken-, Pensions- und Unfallversicherung von Gewerbetreibenden und Neuen Selbständigen in der Steiermark.
Versicherung
Pflichtversicherung der Selbständigen nach GSVG
Landesstelle
Kundencenter Steiermark, Körblergasse 115, 8010 Graz
Online
svsGO (Portal unter svs.at/go und App), Login mit ID Austria
Versicherungsgrenze 2026
6.613,20 Euro Jahreseinkommen für Neue Selbständige
Die SVS ist der Sozialversicherungsträger für Selbständige in Österreich. Wer ein Gewerbe ausübt, fällt unter die Pflichtversicherung nach dem GSVG und ist über die SVS kranken-, pensions- und unfallversichert. Die Anmeldung läuft in der Regel automatisch nach der Gewerbeanmeldung, weil die Gewerbebehörde die SVS informiert. Für die Steiermark ist das SVS-Kundencenter in der Grazer Körblergasse zuständig.
Wofür Sie SVS Steiermark brauchen
- Krankenversicherung: Versicherungsschutz für Sie und mitversicherte Angehörige, Arztkosten, Spitalsaufenthalte, e-card und Wahlarztrückerstattung.
- Pensionsversicherung: Aufbau der gesetzlichen Alterspension, dazu Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension nach dem GSVG.
- Unfallversicherung: Absicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten über einen fixen Beitrag.
- Beitragsvorschreibung: vierteljährliche Vorschreibung der Beiträge auf Basis Ihres Einkommens, in den ersten drei Jahren vorläufig von der Mindestbeitragsgrundlage berechnet und später nachbemessen.
- Anmeldung nach Gewerbeanmeldung: Die Gewerbebehörde meldet die Aufnahme Ihrer Tätigkeit an die SVS, die Pflichtversicherung beginnt mit dem Tag der Gewerbeberechtigung.
Standort in Graz
Häufige Fragen
Wann werde ich bei der SVS pflichtversichert?
Mit Gewerbetreibenden beginnt die Pflichtversicherung nach dem GSVG mit dem Tag der Gewerbeberechtigung. Die Gewerbebehörde leitet die Anmeldung an die SVS weiter, eine gesonderte Anmeldung ist dafür meist nicht nötig. Neue Selbständige ohne Gewerbeschein sind pflichtversichert, sobald ihr Jahreseinkommen über der Versicherungsgrenze liegt.
Wie hoch ist die Versicherungsgrenze für Neue Selbständige?
Die Versicherungsgrenze beträgt 2026 genau 6.613,20 Euro Einkünfte im Kalenderjahr. Liegt Ihr Einkommen darüber, sind Sie nach dem GSVG pflichtversichert. Für Gewerbetreibende mit aufrechter Gewerbeberechtigung gilt die Pflichtversicherung unabhängig von dieser Grenze.
Wie hoch sind die Mindestbeiträge?
In den ersten drei Jahren der Selbständigkeit berechnet die SVS die Beiträge vorläufig von der Mindestbeitragsgrundlage. Diese beträgt 2026 monatlich 551,10 Euro. Die endgültige Höhe ergibt sich erst nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids, wodurch es zu einer Nachbemessung kommen kann.
Was ist die Beitragsgrundlage?
Die Beitragsgrundlage ist der Betrag, von dem Ihre Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträge berechnet werden. Grundlage sind Ihre Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit laut Einkommensteuerbescheid, begrenzt nach unten durch die Mindestbeitragsgrundlage und nach oben durch die Höchstbeitragsgrundlage von 8.085,00 Euro monatlich (2026).
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der genannten Stelle.