WKO Steiermark
Gesetzliche Interessenvertretung mit Pflichtmitgliedschaft für Gewerbetreibende, die kostenlose Beratung und ein Gründerservice für Unternehmen in der Steiermark bietet.
Die WKO Steiermark ist die gesetzliche Interessenvertretung der steirischen Wirtschaft. Wer ein Gewerbe ausübt, wird automatisch Mitglied - die Pflichtmitgliedschaft ist im Wirtschaftskammergesetz geregelt. Im Gegenzug stehen Mitgliedern zahlreiche Leistungen offen, von der Gründungsberatung über arbeitsrechtliche Auskünfte bis zur Lehrlingsausbildung. Finanziert wird das System solidarisch über die Kammerumlagen, wodurch auch kleine Betriebe Beratung in Anspruch nehmen können.
Wofür Sie WKO Steiermark brauchen
- Pflichtmitgliedschaft: Mit der Gewerbeanmeldung werden Sie automatisch Mitglied der Wirtschaftskammer, finanziert über die Kammerumlagen (Grundumlage und Kammerumlage).
- Gründerservice: kostenlose Erstberatung zu Gewerberecht, Rechtsform, Sozialversicherung, Steuern, Finanzierung und Förderungen sowie Unterstützung bei der Gewerbeanmeldung.
- Lehrlingsstelle: Anlaufstelle für die Lehrlingsausbildung, Lehrverträge und die Lehrabschlussprüfung (LAP).
- Arbeitsrecht: Auskünfte zu Anstellung der ersten Mitarbeiter, Kollektivverträgen und Dienstverhältnissen.
- Außenwirtschaft: Beratung zu Export und Import für steirische Betriebe.
- Interessenvertretung: Vertretung der Anliegen der steirischen Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung.
Standort in Graz
Häufige Fragen
Muss ich Mitglied der Wirtschaftskammer sein?
Was kostet die Mitgliedschaft?
Was bietet das Gründerservice?
Wie erreiche ich die WKO Steiermark?
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der genannten Stelle.