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ÖGK Steiermark

Die Österreichische Gesundheitskasse ist die gesetzliche Krankenversicherung der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer. Für Dienstgeber ist sie vor allem die Stelle, bei der neue Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn angemeldet und die Sozialversicherungsbeiträge abgerechnet werden.

Wer in Graz Personal beschäftigt, hat mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) als Erstes zu tun. Jede beschäftigte Person muss vom Dienstgeber vor Arbeitsantritt beim zuständigen Krankenversicherungsträger angemeldet werden - das ist eine strikte gesetzliche Vorgabe. Die laufende Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge läuft danach monatlich über die monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) und das Dienstgeberportal der ÖGK.

Wofür Sie ÖGK Steiermark brauchen

  • Anmeldung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern vor Arbeitsbeginn (elektronisch über ELDA)
  • Abmeldung binnen sieben Tagen nach Ende der Pflichtversicherung
  • Monatliche Beitragsgrundlagenmeldung (mBGM) und Beitragsabrechnung
  • Einsicht in das Beitragskonto über WEBEKU im Dienstgeber-Dashboard
  • Änderungs- und Adressmeldungen binnen sieben Tagen
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung, SEPA-Lastschrift und Ratenansuchen online

Standort in Graz

Häufige Fragen

Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie direkt bei der genannten Stelle.