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FFG Zuschuss + Kredit

FFG Basisprogramm

Das zentrale F&E-Förderprogramm des Bundes - Zuschuss kombiniert mit zinsbegünstigtem Kredit.

Fördergeber
FFG
Förderart
Zuschuss + Kredit
Förderhöhe
bis 70 %, bis 3 Mio. € pro Projekt
Förderquote
Förderquote bis zu 70% je nach Unternehmensgröße; Standardunternehmen bis zu 50%, Unternehmensgründer:innen bis zu 70% der Projektkosten.
Laufzeit
Laufende Ausschreibung ohne festes Ende (gültig bis auf Widerruf).
Stand
offen 2026

Das FFG Basisprogramm fördert anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit hohem technischem Risiko. Je nach Unternehmensgröße werden bis zu 70% der Projektkosten unterstützt, und zwar über Zuschüsse, zinsengünstige Darlehen oder Haftungen für Bankkredite. Die Ausschreibung läuft laufend, eingereicht wird jederzeit über das eCall-System der FFG.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen jeder Größe (Organisationen außerhalb der Bundesverwaltung); Privatuniversitäten ausgeschlossen
  • Forschungs- und Entwicklungsprojekt mit hohem Schwierigkeitsgrad und technischem Risiko
  • Realistische wirtschaftliche Verwertungsperspektive
  • Konkrete Beschreibung der Innovation samt Abgrenzung zum Wettbewerb
  • Eigenfinanzierung der restlichen Projektkosten und Kostennachweis für die geförderte Mittelverwendung

Was wird gefördert?

  • Personalkosten
  • Materialkosten
  • Alle direkt projektbezogenen Ausgaben eines F&E-Vorhabens
  • Projektvorbereitung

Konditionen im Detail

  • Art der Förderung: Zuschüsse, zinsengünstige Darlehen oder Haftungen für Bankkredite
  • Förderquote Standardunternehmen: bis zu 50% der Projektkosten
  • Förderquote Unternehmensgründer:innen: bis zu 70% der Projektkosten
  • Zuschuss für die Projektvorbereitung: maximal 6.000 Euro

Rechenbeispiel

Ein Standardunternehmen plant ein F&E-Projekt mit 200.000 Euro Projektkosten. Bei einer Förderquote von bis zu 50% sind das bis zu 100.000 Euro Förderung, die restlichen 100.000 Euro finanziert das Unternehmen selbst. Ein Unternehmensgründer mit demselben Projekt erhält bis zu 70%, also bis zu 140.000 Euro. Für die Projektvorbereitung kommt jeweils ein Zuschuss von maximal 6.000 Euro hinzu.

Fristen & Antragstellung

Einreichung jederzeit möglich, laufende Ausschreibung.

  1. 1F&E-Projekt mit Kosten- und Verwertungsplanung ausarbeiten
  2. 2Antrag elektronisch über das eCall-System der FFG einreichen
  3. 3Prüfung und Bewertung durch die FFG
  4. 4Förderungsentscheidung und Vertrag
  5. 5Projektdurchführung mit Kostennachweis

Für wen sich das besonders lohnt

Das Basisprogramm richtet sich an Organisationen jeder Größe mit einem konkreten F&E-Vorhaben, das einen hohen Schwierigkeitsgrad und eine realistische wirtschaftliche Verwertungsperspektive aufweist. Besonders interessant ist die erhöhte Quote von bis zu 70% für Unternehmensgründer:innen. Privatuniversitäten sind ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung im FFG Basisprogramm?
Die Förderquote beträgt je nach Unternehmensgröße bis zu 70%. Standardunternehmen erhalten bis zu 50%, Unternehmensgründer:innen bis zu 70% ihrer Projektkosten.
In welcher Form wird gefördert?
Das Basisprogramm fördert über Zuschüsse, zinsengünstige Darlehen oder Haftungen für Bankkredite. Für die Projektvorbereitung gibt es zusätzlich einen Zuschuss von maximal 6.000 Euro.
Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit hohem Schwierigkeitsgrad und technischem Risiko, die eine realistische wirtschaftliche Verwertungsperspektive haben.
Wann kann eingereicht werden?
Das Basisprogramm ist laufend offen. Die Einreichung ist jederzeit elektronisch über das eCall-System der FFG möglich.
Erhalten Unternehmensgründer:innen eine höhere Förderung?
Ja. Während Standardunternehmen bis zu 50% der Projektkosten gefördert bekommen, liegt die Quote für Unternehmensgründer:innen bei bis zu 70%.
Welche Kosten sind förderbar?
Förderbar sind Personalkosten, Materialkosten, die Projektvorbereitung und alle direkt projektbezogenen Ausgaben eines F&E-Vorhabens.
Zum offiziellen Programm bei FFG

Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.