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SFG Zusatzfinanzierung

Steiermark!Bonus

Automatische Aufstockung der FFG-Förderung für steirische Betriebe.

Fördergeber
SFG
Förderart
Zusatzfinanzierung
Förderhöhe
+20 % auf den FFG-Darlehensanteil
Stand
laufend

Der Steiermark!Bonus stockt die Forschungsförderung des FFG-Basisprogramms für steirische KMU auf. Sobald ein Projekt bei der FFG eingereicht und aus dem Basisprogramm für Förderung und Finanzierung zugesagt ist, erhöht die SFG den Darlehensanteil um 20 %. Die gesamte Abwicklung von Vertrag, Prüfung und Auszahlung bleibt bei der FFG, der Bonus ist also ein automatischer Zusatz ohne separates Antragsverfahren bei der SFG.

Wer wird gefördert?

  • Steirisches KMU (kleinste, kleine und mittlere Unternehmen bis 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
  • Das Projekt muss bei der FFG eingereicht sein.
  • Förderung und Finanzierung aus dem FFG-Basisprogramm müssen zugesagt sein.

Was wird gefördert?

  • Einzelprojekte im Bereich der experimentellen Entwicklung
  • Projekte in Kooperation mit anderen Unternehmen, Forschungsinstituten und Universitäten
Nicht förderbar
  • Großunternehmen
  • Forschungseinrichtungen

Konditionen im Detail

  • Die SFG erhöht die Darlehenshöhe der FFG für steirische KMU um 20 %.
  • Das FFG-Basisprogramm bietet einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von ca. 19 % bis 28 %.
  • Das FFG-Basisprogramm bietet ein Darlehen von ca. 22 % bis 31 % zu einem Fix-Zinssatz von 2,5 %.
  • Auf den Darlehensanteil kommt der SFG-Zusatz von 20 % für KMU.

Rechenbeispiel

Der Steiermark!Bonus erhöht den Darlehensanteil aus dem FFG-Basisprogramm um 20 %. Angenommen, ein steirisches KMU erhält aus dem Basisprogramm ein Darlehen von 100.000 Euro. Über den Steiermark!Bonus kommen 20 % dazu, also 20.000 Euro, womit sich der Darlehensanteil auf 120.000 Euro erhöht. Der nicht rückzahlbare Zuschuss des Basisprogramms (ca. 19 % bis 28 %) und der Fix-Zinssatz von 2,5 % auf das Darlehen bleiben davon unberührt.

Fristen & Antragstellung

  1. 1Projekt elektronisch bei der FFG im Basisprogramm einreichen.
  2. 2Die FFG bewertet das Projekt.
  3. 3Die SFG erhöht den Darlehensanteil um 20 %.
  4. 4Die FFG übernimmt Vertragserstellung, Prüfung und Auszahlung.

Für wen sich das besonders lohnt

Der Steiermark!Bonus lohnt sich für jedes steirische KMU mit bis zu 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das ohnehin ein Forschungs- oder Entwicklungsprojekt über das FFG-Basisprogramm finanziert. Da der Bonus den Darlehensanteil automatisch um 20 % erhöht und kein eigenes SFG-Antragsverfahren nötig ist, gibt es praktisch keinen Grund, ihn liegen zu lassen. Großunternehmen und Forschungseinrichtungen sind allerdings ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Steiermark!Bonus?
Die SFG erhöht den Darlehensanteil aus dem FFG-Basisprogramm für steirische KMU um 20 %. Das Basisprogramm selbst bietet einen Zuschuss von ca. 19 % bis 28 % und ein Darlehen von ca. 22 % bis 31 % zu einem Fix-Zinssatz von 2,5 %.
Wer kann den Bonus erhalten?
Steirische KMU mit bis zu 249 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren Projekt bei der FFG eingereicht und aus dem FFG-Basisprogramm für Förderung und Finanzierung zugesagt ist. Großunternehmen und Forschungseinrichtungen sind ausgeschlossen.
Wie beantrage ich den Bonus?
Sie reichen Ihr Projekt elektronisch bei der FFG im Basisprogramm ein. Die FFG bewertet das Projekt, die SFG erhöht den Darlehensanteil um 20 %, und die FFG übernimmt Vertragserstellung, Prüfung und Auszahlung.
Was wird gefördert?
Einzelprojekte im Bereich der experimentellen Entwicklung sowie Projekte in Kooperation mit anderen Unternehmen, Forschungsinstituten und Universitäten.
Muss ich den Bonus separat bei der SFG beantragen?
Nein. Sie reichen Ihr Projekt elektronisch bei der FFG im Basisprogramm ein. Die FFG bewertet das Projekt, die SFG erhöht den Darlehensanteil um 20 %, und die FFG übernimmt Vertragserstellung, Prüfung und Auszahlung.
Worauf bezieht sich die Erhöhung um 20 %?
Die 20 % beziehen sich auf den Darlehensanteil des FFG-Basisprogramms (ca. 22 % bis 31 % zu einem Fix-Zinssatz von 2,5 %). Der nicht rückzahlbare Zuschuss von ca. 19 % bis 28 % bleibt von der Aufstockung unberührt.
Zum offiziellen Programm bei SFG

Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.