FFG Markt.Einstieg
Zuschuss für die Kommerzialisierung - Marketing und Vertrieb nach erfolgreicher Entwicklung.
Markt.Einstieg der FFG unterstützt KMU dabei, einen marktfähigen Prototyp erstmals zu vermarkten. Gefördert werden 40% der Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss, maximal 80.000 Euro bei einer Projektgröße von höchstens 200.000 Euro. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes FFG-Vorprojekt der experimentellen Entwicklung oder Prozess- und Organisationsinnovation.
Wer wird gefördert?
- Klein- und Mittelunternehmen (KMU) unabhängig von der Rechtsform, auch gemeinnützige Organisationen
- Erfolgreicher Abschluss eines FFG-geförderten Projekts der experimentellen Entwicklung oder Prozess- und Organisationsinnovation
- Vorliegen eines marktfähigen Prototyps
- Nur Einzelantrag durch eine einzelne Organisation; Partneranträge sind nicht zulässig
Was wird gefördert?
- Marketing- und Vertriebsmaßnahmen in direktem Zusammenhang mit der erstmaligen Vermarktung des Prototyps (Produkt oder Dienstleistung)
Konditionen im Detail
- Zuschuss: 40% der förderbaren Kosten
- Maximaler Zuschuss: 80.000 Euro
- Maximale Projektgröße: 200.000 Euro Gesamtkosten
- Maximale Dauer der Maßnahmen: 18 Monate
- Besondere Fokusgruppen: frauengeführte Unternehmen und soziale Innovation
Rechenbeispiel
Ein KMU plant Marketing- und Vertriebsmaßnahmen mit 200.000 Euro Gesamtkosten, der maximal zulässigen Projektgröße. Bei 40% Förderquote ergibt das einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 80.000 Euro, womit gleichzeitig die Obergrenze erreicht ist. Die restlichen 120.000 Euro trägt das Unternehmen selbst. Bei kleineren Maßnahmen über 100.000 Euro liegt der Zuschuss bei 40.000 Euro.
Fristen & Antragstellung
Einreichung laufend möglich (Ausschreibung 01.01. bis 31.12.2026).
- 1FFG-gefördertes Vorprojekt erfolgreich abschließen und marktfähigen Prototyp vorweisen
- 2Verwertungskonzept und Kostenplan für die Markteinführung erstellen
- 3Einzelantrag elektronisch über das eCall-System der FFG einreichen
- 4Prüfung durch die FFG
- 5Förderungsentscheidung und Umsetzung der Markteinführung
Für wen sich das besonders lohnt
Markt.Einstieg eignet sich für KMU unabhängig von der Rechtsform, auch gemeinnützige Organisationen, die ein FFG-gefördertes Vorprojekt erfolgreich abgeschlossen haben und über einen marktfähigen Prototyp verfügen. Besondere Fokusgruppen sind frauengeführte Unternehmen und soziale Innovation. Möglich ist ausschließlich der Einzelantrag, Partneranträge sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung bei Markt.Einstieg?
Wer kann Markt.Einstieg beantragen?
Was wird konkret gefördert?
Sind Anträge gemeinsam mit Partnern möglich?
Wie lange dürfen die geförderten Maßnahmen dauern?
Gibt es besondere Fokusgruppen?
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.