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FFG Zuschuss

FFG Markt.Einstieg

Zuschuss für die Kommerzialisierung - Marketing und Vertrieb nach erfolgreicher Entwicklung.

Fördergeber
FFG
Förderart
Zuschuss
Förderhöhe
40 %, bis 80.000 €
Förderquote
Nicht rückzahlbarer Zuschuss von 40% der förderbaren Kosten, maximal 80.000 Euro.
Laufzeit
Förderbare Maßnahmen für eine Dauer von maximal 18 Monaten; Ausschreibung 01.01. bis 31.12.2026, Einreichung laufend.
Stand
offen 2026

Markt.Einstieg der FFG unterstützt KMU dabei, einen marktfähigen Prototyp erstmals zu vermarkten. Gefördert werden 40% der Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss, maximal 80.000 Euro bei einer Projektgröße von höchstens 200.000 Euro. Voraussetzung ist ein erfolgreich abgeschlossenes FFG-Vorprojekt der experimentellen Entwicklung oder Prozess- und Organisationsinnovation.

Wer wird gefördert?

  • Klein- und Mittelunternehmen (KMU) unabhängig von der Rechtsform, auch gemeinnützige Organisationen
  • Erfolgreicher Abschluss eines FFG-geförderten Projekts der experimentellen Entwicklung oder Prozess- und Organisationsinnovation
  • Vorliegen eines marktfähigen Prototyps
  • Nur Einzelantrag durch eine einzelne Organisation; Partneranträge sind nicht zulässig

Was wird gefördert?

  • Marketing- und Vertriebsmaßnahmen in direktem Zusammenhang mit der erstmaligen Vermarktung des Prototyps (Produkt oder Dienstleistung)

Konditionen im Detail

  • Zuschuss: 40% der förderbaren Kosten
  • Maximaler Zuschuss: 80.000 Euro
  • Maximale Projektgröße: 200.000 Euro Gesamtkosten
  • Maximale Dauer der Maßnahmen: 18 Monate
  • Besondere Fokusgruppen: frauengeführte Unternehmen und soziale Innovation

Rechenbeispiel

Ein KMU plant Marketing- und Vertriebsmaßnahmen mit 200.000 Euro Gesamtkosten, der maximal zulässigen Projektgröße. Bei 40% Förderquote ergibt das einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von 80.000 Euro, womit gleichzeitig die Obergrenze erreicht ist. Die restlichen 120.000 Euro trägt das Unternehmen selbst. Bei kleineren Maßnahmen über 100.000 Euro liegt der Zuschuss bei 40.000 Euro.

Fristen & Antragstellung

Einreichung laufend möglich (Ausschreibung 01.01. bis 31.12.2026).

  1. 1FFG-gefördertes Vorprojekt erfolgreich abschließen und marktfähigen Prototyp vorweisen
  2. 2Verwertungskonzept und Kostenplan für die Markteinführung erstellen
  3. 3Einzelantrag elektronisch über das eCall-System der FFG einreichen
  4. 4Prüfung durch die FFG
  5. 5Förderungsentscheidung und Umsetzung der Markteinführung

Für wen sich das besonders lohnt

Markt.Einstieg eignet sich für KMU unabhängig von der Rechtsform, auch gemeinnützige Organisationen, die ein FFG-gefördertes Vorprojekt erfolgreich abgeschlossen haben und über einen marktfähigen Prototyp verfügen. Besondere Fokusgruppen sind frauengeführte Unternehmen und soziale Innovation. Möglich ist ausschließlich der Einzelantrag, Partneranträge sind ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Förderung bei Markt.Einstieg?
Gefördert werden 40% der förderbaren Kosten als nicht rückzahlbarer Zuschuss, maximal 80.000 Euro. Die Projektgröße darf 200.000 Euro Gesamtkosten nicht überschreiten.
Wer kann Markt.Einstieg beantragen?
Antragsberechtigt sind KMU unabhängig von der Rechtsform, auch gemeinnützige Organisationen, die ein FFG-gefördertes Projekt der experimentellen Entwicklung oder Prozess- und Organisationsinnovation erfolgreich abgeschlossen haben und über einen marktfähigen Prototyp verfügen.
Was wird konkret gefördert?
Gefördert werden Marketing- und Vertriebsmaßnahmen, die direkt mit der erstmaligen Vermarktung des Prototyps zusammenhängen, für eine Dauer von maximal 18 Monaten.
Sind Anträge gemeinsam mit Partnern möglich?
Nein. Vorgesehen ist ausschließlich der Einzelantrag einer einzelnen Organisation. Partneranträge sind nicht zulässig.
Wie lange dürfen die geförderten Maßnahmen dauern?
Die förderbaren Maßnahmen sind auf eine Dauer von maximal 18 Monaten begrenzt. Die Ausschreibung 2026 läuft von 01.01. bis 31.12.2026, eingereicht wird laufend.
Gibt es besondere Fokusgruppen?
Ja. Besonders adressiert werden frauengeführte Unternehmen und soziale Innovation.
Zum offiziellen Programm bei FFG

Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.