FFG Innovationsscheck
Der einfachste Einstieg in eine Forschungskooperation - ein Gutschein für F&E-Dienstleistungen.
Der Innovationsscheck mit Selbstbehalt der FFG hilft kleinen und mittleren Unternehmen, erstmals mit einer Forschungseinrichtung zusammenzuarbeiten. Gefördert werden bis zu 80% der Kosten, maximal 10.000 Euro pro Förderfall, den Rest trägt das Unternehmen selbst. Eingereicht wird laufend über das eCall-System der FFG, die Ausschreibung 2026 läuft von 01.01. bis 31.12.2026.
Wer wird gefördert?
- Klein- und Mittelunternehmen (KMU) mit Betriebsstätte in Österreich
- Maximal 250 Mitarbeiter:innen, Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro
- Großunternehmensbeteiligung höchstens 25%
- De-minimis-Beihilfen der letzten drei Jahre höchstens 300.000 Euro
- Kein laufendes Insolvenzverfahren
- In den letzten 12 Monaten noch kein Innovationsscheck mit Selbstbehalt erhalten
- Zusammenarbeit mit einer berechtigten Forschungseinrichtung (außeruniversitäre Forschungseinrichtung, Fachhochschule oder Universität)
Was wird gefördert?
- Forschungsbasierte Ideenstudien und Konzeptentwicklungen
- Vorbereitungsarbeiten für F&E-Vorhaben
- Algorithmen- und Methodenentwicklung
- Patentierungsvorarbeiten
- Wissenschaftliche Begleitung der Prototypenentwicklung
- Konzepte für technisches Innovationsmanagement (Proof of Concept)
Konditionen im Detail
- Förderhöhe: bis zu 10.000 Euro pro Förderfall
- Förderquote: maximal 80% der förderbaren Kosten
- Selbstbehalt des Unternehmens: mindestens 20%
- De-minimis-Obergrenze: 300.000 Euro über drei Jahre
Rechenbeispiel
Ein Grazer KMU beauftragt eine Fachhochschule mit einer Ideenstudie für 10.000 Euro. Bei einer Förderquote von 80% übernimmt der Innovationsscheck 8.000 Euro, das Unternehmen trägt den Selbstbehalt von 2.000 Euro (20%). Liegen die Kosten höher, etwa bei 15.000 Euro, bleibt der Zuschuss bei maximal 10.000 Euro gedeckelt, die restlichen 5.000 Euro zahlt das Unternehmen.
Fristen & Antragstellung
Einreichung laufend möglich (Ausschreibung 01.01. bis 31.12.2026).
- 1Forschungspartner:in auswählen und Angebot der Forschungseinrichtung einholen
- 2Projektbeschreibung und Kostenaufstellung mit den FFG-Vorlagen erstellen
- 3Antrag elektronisch über das eCall-System der FFG einreichen
- 4Prüfung durch die FFG
- 5Förderungsentscheidung und Durchführung des Projekts mit der Forschungseinrichtung
- · Projektbeschreibung nach FFG-Vorlage
- · Angebot der Forschungseinrichtung nach FFG-Vorlage
- · Kostendarstellung
Für wen sich das besonders lohnt
Besonders geeignet ist der Innovationsscheck für KMU mit Betriebsstätte in Österreich, die noch keine Erfahrung mit Forschungskooperationen haben und eine konkrete Idee vorab wissenschaftlich abklären wollen. Da die Leistung zwingend von einer berechtigten Forschungseinrichtung erbracht werden muss, eignet er sich vor allem als Einstieg vor einem größeren F&E-Vorhaben.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Innovationsscheck mit Selbstbehalt?
Wer kann den Innovationsscheck beantragen?
Mit wem muss das Projekt durchgeführt werden?
Wann kann eingereicht werden?
Wie hoch ist der Selbstbehalt des Unternehmens?
Welche Kosten sind förderbar?
Angaben ohne Gewähr, Stand Juni 2026. Verbindliche Konditionen, Fristen und die Antragstellung klären Sie direkt beim Fördergeber. Der Antrag ist in der Regel vor Projektbeginn zu stellen.